Finanzierungsmöglichkeiten für Technologietransfer im Rahmen des neuen PHARE-Programms
Die neuen von der Europäischen Kommission veröffentlichten Bestimmungen zum PHARE-Programm für die Zusammenarbeit mit mittel- und osteuropäischen Ländern sehen unter anderem Finanzierungsmöglichkeiten für den Technologietransfer vor. Die neuen Bestimmungen, die im Amtsblatt veröffentlicht wurden, gelten für die jüngste Phase des PHARE-Programms. Der finanzielle Beitrag der EU wird im allgemeinen in Form eines Zuschusses gewährt, der jedoch bei Erwirtschaftung eines Einkommens ganz oder teilweise mit diesem Einkommen verrechnet wird. Gefördert werden die technische Unterstützung, Studien, Ausbildung und andere institutionsfördernde Maßnahmen, Lieferung notwendiger Anlagen und Geräte oder Investitionstätigkeit einschließlich Arbeitsprogramme. Die neue Verordnungsnummer EG 2760/98 tritt anstelle der Nummer EG 1628/94.