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EU erweitert wissenschaftlich-technische Kooperation mit Kanada

Alle thematischen Programme des Fünften Rahmenprogramms - nuklear und nichtnuklear - stehen nach Unterzeichnung der beiden Abkommen von Ottawa vom 17. Dezember 1998 jetzt auch kanadischen Wissenschaftlern offen, die jedoch nicht förderungsberechtigt sind. Als Folge davon geni...

Alle thematischen Programme des Fünften Rahmenprogramms - nuklear und nichtnuklear - stehen nach Unterzeichnung der beiden Abkommen von Ottawa vom 17. Dezember 1998 jetzt auch kanadischen Wissenschaftlern offen, die jedoch nicht förderungsberechtigt sind. Als Folge davon genießen europäische Wissenschaftler jetzt ähnliche Rechte in bezug auf kanadische nicht verteidigungsbezogene Forschungsprogramme, ebenfalls ohne finanzielle Unterstützung von seiten Kanadas. Bei einem der beiden Abkommen handelt es sich um eine Erweiterung des Abkommens von 1996 über nichtnukleare Forschung; das andere bezieht sich auf die Zusammenarbeit im Bereich der Kernforschung. Die Durchführung des Abkommens erfolgt durch: - die Beteiligung von Universitäten, Forschungsinstituten und anderen Organisationen an den Forschungsprojekten der anderen Partei oder an bestimmten vereinbarten multilateralen Projekten; - spezielle bilaterale Forschungsprojekte; - die gemeinsame Nutzung von Forschungseinrichtungen; - Austausch und Bereitstellung von Informationen und Daten; - Austausch von technischen Unterlagen, Stichproben, Brennstoffen, Ausrüstung und Instrumenten; - Besuche und den Austausch von Wissenschaftlern, Ingenieuren oder anderem Personal zum Zweck der Teilnahme an relevanten Tagungen, Seminaren, Symposien und Workshops.

Länder

Kanada

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