Vorschlag für eine Gemeinschaftsregelung zur Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologie mit doppeltem Verwendungszweck
Die Europäische Kommission hat einen "Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates zur wirksamen Kontrolle der Ausfuhr von Waren und Technologie mit doppeltem Verwendungszweck" veröffentlicht, die Waren erfaßt, die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke verwendet werden können. In Artikel 4 der vorgeschlagenen Gemeinschaftsregelung heißt es: "Die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, die nicht im Anhang I aufgeführt sind, ist genehmigungspflichtig, wenn der Ausführer von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem er niedergelassen ist, davon unterrichtet worden ist, daß diese Güter ganz oder teilweise für die Entwicklung, die Herstellung, die Handhabung, die Anwendung, die Wartung, Lagerung, Ortung, Identifizierung oder Verbreitung chemischer, biologischer oder nuklearer Waffen oder zur Entwicklung, Herstellung, Wartung oder Lagerung von Trägerraketen für derartige Waffen bestimmt sind oder bestimmt sein können." Verweigert ein Mitgliedstaat die Genehmigung für die Ausfuhr von nicht von den entsprechenden Listen erfaßten Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, so hat er hiervon unverzüglich die übrigen Mitgliedstaaten und die Kommission zu unterrichten.