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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Kommission verabschiedet Rechtsrahmen zum elektronischen Geschäftsverkehr

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie verabschiedet, mit der ein kohärenter Rechtsrahmen für die Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs im Binnenmarkt geschaffen werden soll. Mit der Richtlinie würde sichergestellt, daß Dienste der Inform...

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie verabschiedet, mit der ein kohärenter Rechtsrahmen für die Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs im Binnenmarkt geschaffen werden soll. Mit der Richtlinie würde sichergestellt, daß Dienste der Informationsgesellschaft in den Genuß der dem Binnenmarkt zugrundeliegenden Prinzipien der Dienstleistungsfreiheit und Niederlassungsfreiheit kommen. Die Dienste können überall in der Union angeboten werden, wenn die Anbieter die rechtlichen Anforderungen ihres Herkunftslandes erfüllen. Dienste der Informationsgesellschaft sind definiert als Dienstleistungen, die gegen Entgelt elektronisch im Fernabsatz auf individuellen Abruf eines Empfängers (Nutzers) erbracht werden". Neue, harmonisierte Vorschriften würden durch die Richtlinie nur in den Bereichen eingeführt, wo sie unbedingt notwendig sind, damit Unternehmen und Bürger über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg überall in der EU Dienste der Informationsgesellschaft anbieten und in Anspruch nehmen können. Dies betrifft insbesondere die Definition der Niederlassung von Diensteanbietern, elektronische Verträge, die Verantwortlichkeit der Vermittler, die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten und die Rolle der nationalen Behörden. In anderen Bereichen gründet sich die Richtlinie auf bereits vorhandene Rechtsinstrumente der Gemeinschaft, die eine Harmonisierung oder gegenseitige Anerkennung innerstaatlicher Rechtsvorschriften vorsehen. Die Richtlinie würde nur für innerhalb der EU niedergelassene Diensteanbieter gelten, nicht aber für Anbieter, die in dritten Ländern niedergelassen sind. Binnenmarktkommissar Mario Monti äußerte sich wie folgt zu der geplanten Richtlinie: "Zusammen mit der einheitlichen Währung bietet der Rechtsrahmen des Binnenmarktes der Europäischen Union eine einzigartige Chance, die Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs zu fördern. Der elektronische Geschäftsverkehr eröffnet den Verbrauchern eine neue Dimension des Binnenmarktes, denn sie können leichter zwischen Waren und Dienstleistungen in besserer Qualität und zu niedrigeren Preisen auswählen. Der elektronische Geschäftsverkehr bringt neue Impulse für Handel, Innovationsgeist und Wettbewerbsfähigkeit mit sich und läßt dauerhafte Arbeitsplätze entstehen. Die Richtlinie dürfte dafür sorgen, daß die Union die Chancen des elektronischen Geschäftsverkehrs voll nutzen kann, indem sie das Vertrauen der Verbraucher festigt und den Anbietern Rechtssicherheit gibt, und zwar ohne übermäßige Reglementierung." Effektivere Mechanismen zur Rechtsdurchsetzung tragen zur Entwicklung eines echten Binnenmarktes bei, der ja auf dem gegenseitigen Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten beruht. Deswegen zielt die Vorlage darauf ab, die Einführung von Verhaltenskodizes auf Gemeinschaftsebene und die Amtshilfe zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern und die Errichtung alternativer Systeme zur effektiven Beilegung grenzüberschreitender Rechtsstreitigkeiten zu erleichtern.

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