Entscheidung zur Annahme des ETAP-Programms
Am 14. Dezember 1998 hat der Rat der Europäischen Union eine Entscheidung (1999/22/EG) über die Annahme eines Mehrjahresprogramms (1998-2002) für Studien, Analysen, Prognosen und damit verbundene Arbeiten im Energiebereich verabschiedet. Der Rat hat beschlossen, daß die Gemeinschaft innerhalb des mehrjährigen Programms für Maßnahmen im Energiesektor (1998-2002) ein spezifisches Programm für Studien, Analysen, Prognosen und andere mit der zukünftigen Entwicklung der Energiepolitik der Gemeinschaft verbundene Arbeiten, genannt ETAP, durchführen wird. Die Ziele des ETAP-Programms sind wie folgt: - Festlegung eines gemeinsamen Konzepts innerhalb der Gemeinschaft für Studien, Analysen, Prognosen und damit verbundene Arbeiten im Energiesektor; - Förderung von koordinierten Analysen der Energiemärkte und -politiken auf Gemeinschaftsebene und in den Mitgliedstaaten; - Analyse und Bewertung der Entwicklung der Energiemärkte in Europa und in der Welt, unter anderem hinsichtlich der Versorgungssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit; - Analyse und Bewertung der Auswirkungen von Energieerzeugung und -nutzung auf die Umwelt, auch in bezug auf die Klimaveränderung; - Beitrag zur Feststellung und zum Transfer der besten Methodologien und Analyseverfahren; - Förderung von Informationsnetzen im Energiebereich; - Entwicklung einer aktiven Politik für die Verbreitung der Ergebnisse; - Entwicklung von Methoden für die Überwachung der Durchführung des Energierahmenprogramms gemäß Artikel 5 der Entscheidung 1999/21/EG, Euratom. Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung des ETAP-Programms wird 5 Mio. ECU betragen, wovon 2 Mio. ECU für 1998/1999 vorgesehen sind. Das ETAP-Programm steht den assoziierten Ländern Mittel- und Osteuropas gemäß den Bedingungen - einschließlich der Finanzvorschriften - offen, die in den Zusatzprotokollen zu den Assoziationsabkommen oder in den Assoziationsabkommen selbst für die Beteiligung an Gemeinschaftsprogrammen festgelegt sind. Zypern kann sich an dem ETAP-Programm auf der Grundlage zusätzlicher Mittel gemäß den mit diesem Land zu vereinbarenden Verfahren nach den gleichen Regeln beteiligen, die auch für EFTA-/EWR-Länder gelten.