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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Grünbuch fordert Zugang zu Informationen des öffentlichen Sektors

Die Europäische Kommission hat ein Grünbuch veröffentlicht, das beschreibt, wie die von Regierungsabteilungen und anderen öffentlichen Behörden gesammelten Informationen auch von Bürgern und Unternehmen in ganz Europa genutzt werden können. Dieses von Kommissionsmitglied Marti...

Die Europäische Kommission hat ein Grünbuch veröffentlicht, das beschreibt, wie die von Regierungsabteilungen und anderen öffentlichen Behörden gesammelten Informationen auch von Bürgern und Unternehmen in ganz Europa genutzt werden können. Dieses von Kommissionsmitglied Martin Bangemann erstellte Grünbuch ist das Ergebnis eines Anhörungsverfahrens, mit dem im Juni 1996 begonnen worden war. Nach Ansicht der Kommission gibt es eine Fülle von Informationen, die von der Multimedia-Industrie für die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen genutzt werden könnten. Europäische Bürger könnten verstärkt auf ihre Rechte zurückgreifen, zum Beispiel was die Arbeitsbedingungen betrifft. Unternehmen könnten ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern, wenn sie sich schnell und problemlos über Vorschriften und Verfahren für den Export in andere Länder informieren könnten. Dem Grünbuch zufolge existieren diese Informationen bereits, doch die an die Freigabe dieser Informationen geknüpften verwaltungstechnischen und rechtlichen Verfahren und Bedingungen der einzelnen Mitgliedstaaten sind unkoordiniert und daher für die Bürger und Unternehmen nicht ohne weiteres durchschaubar. Das Grünbuch führt als Beispiel das US-amerikanische Gesetz über Informationsfreiheit (Freedom of Information Act) aus dem Jahr 1966 an, gemäß dem die öffentlichen Behörden kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr den Zugang zu leistungsfähigen und hochentwickelten Informationssystemen gewähren. Demgegenüber befindet sich die Europäische Industrie im Nachteil, auch wenn die EU-Mitgliedstaaten dem amerikanischen Beispiel allmählich folgen. Das Grünbuch fordert nicht, daß die EU-Mitgliedstaaten mehr Informationen sammeln oder veröffentlichen sollen, sondern daß die bestehenden Informationen problemloser und zu vereinfachten Bedingungen genutzt werden können, was sowohl technische und administrative als auch politische Lösungen erforderlich macht. Die Suche nach diesen Lösungen könnte nach Meinung der Kommission auf europäischer Ebene unterstützt werden durch: - Diskussionen darüber, ob gesetzliche Maßnahmen, Empfehlungen, Richtlinien oder andere verbindliche Regelungen von Nutzen sein könnten; - Organisation eines europaweiten Erfahrungsaustausches; - Maßnahmen zur Unterrichtung der Bürger, Unternehmen und Verwaltungsabteilungen über bestehende Informationsquellen; - Demonstrationen und Pilotprojekte für die Prüfung neuer Technologien, neuer Informationsdienste und neuer Modelle für öffentlich/private Partnerschaften; - Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen. Um die Diskussionen in Gang zu bringen, stellt das Grünbuch unter anderem folgende Fragen: - Wie ist das Konzept der "Informationen des öffentlichen Sektors" am besten zu definieren? - Welche neuen Hindernisse werden auf europäischer Ebene dadurch erzeugt, daß sich die Bedingungen für den Zugang zu diesen Informationen von Land zu Land unterscheiden? Welche Lösungen stehen zur Verfügung? - Könnte ein Verzeichnis der verfügbaren Informationen den europäischen Bürgern und Unternehmen von Nutzen sein? Wie wäre ein derartiges Verzeichnis am besten zu realisieren? Welche Kategorien sollte dieses Verzeichnis enthalten? - Welche Folgen ergeben sich aus der Tatsache, daß die Mitgliedstaaten unterschiedliche Gebühren für diese Art von Information erheben? - Kann die Nutzung der vom öffentlichen Sektor zur Verfügung gestellten Informationen zu einem unlauteren Wettbewerb führen? - Welche Folgen ergeben sich aufgrund von Urheberrecht, Datenschutz und Haftung?