Binnenmarkt auf Telekommunikationsendgeräte erweitert
Eine neue Richtlinie über Funkgeräte und Telekommunikationsendgeräte wird einen Binnenmarkt für Endgeräte einrichten und dadurch die totale Liberalisierung des Telekommunikationssektors in einem bedeutenden Bereich für Hersteller und Verbraucher vervollständigen. Die neue Richtlinie wurde vom Europäischen Rat im Anschluß an die am 8. Dezember 1998 im Schlichtungsausschuß mit dem Europäischen Parlament erreichte Einigung angenommen. Schnellerer technischer Fortschritt in diesem Bereich und kürzere Entwicklungszeiten für Endgeräte zusammen mit ihrer Massenverbreitung bedeuten, daß die einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften für derartige Geräte entsprechend dem "Neuen Ansatz" der Gemeinschaft zur technischen Harmonisierung durch Rationalisierung und Vereinfachung radikal überarbeitet werden müssen. Es wurde argumentiert, daß die durchschnittliche Standzeit von Telekommunikationsendgeräten und -funkgeräten auf nur drei Jahre geschrumpft ist, für die Bewertungs- und Genehmigungsverfahren aber selbst in unkomplizierten Fällen bis zu 18 Monate benötigt werden. Die neue Richtlinie verfolgt den Weg eines "leichten" Konformitätsbewertungssystems, das auf das Prinzip der Herstellererklärung gestützt ist. Die Frist für die Umsetzung der neuen Richtlinie durch die Mitgliedstaaten ist der 1. Januar 2000. Sie wird dann zwei bestehende Texte (Richtlinie 91/263/EWG über Telekommunikationsendgeräte und Richtlinie 93/97/EWG betreffend Geräte für Satelliten-Erdstationen) ersetzen.