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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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EG bekämpft illegales Material im Internet

Nach einem Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union, der vor Kurzem veröffentlicht wurde (Nr. 276/1999/EG) soll ein neuer Aktionsplan der Förderung eines sichereren Internets durch Bekämpfung von illegalem und schädlichem Material dienen, das üb...

Nach einem Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union, der vor Kurzem veröffentlicht wurde (Nr. 276/1999/EG) soll ein neuer Aktionsplan der Förderung eines sichereren Internets durch Bekämpfung von illegalem und schädlichem Material dienen, das über globale Netze verbreitet wird. Die neue Rechtsverordnung richtet sich gegen den Strom von Material im Internet, daß das Potential dieses Mediums als wertvolle Plattform für den Gedankenaustausch zur Anregung neuer Initiativen unterminieren könnte. Um eine sicherere virtuelle Umgebung zu erreichen, verlangt der neue Beschluß die Ergreifung von Maßnahmen durch die Industrie selber zur Kontrolle und Regelung des Medieninhalts, sowie die Entwicklung von Filterwerkzeugen und Einstufungssystemen. Bei diesem Einstufungssystem denkt man zur Zeit an den PICS-Standard ("Platform for Internet Selection"), der mit Unterstützung durch die Gemeinschaft vom internationalen World Wide Web Konsortium (W3C) eingerichtet wurde. Solche Werkzeuge machen es Eltern und Lehrern möglich, Inhalte vorzuwählen, die dem Alter der Ihnen anvertrauten Kinder gerecht werden, während Erwachsene die Entscheidung treffen, welche legalen Inhalte zugänglich gemacht werden. Es soll jetzt eine Aufforderung zur Unterbreitung von Vorschlägen für Projekte zur Validierung und Demonstration technischer Lösungen für Einstufungssysteme für europäischen Inhalte veröffentlicht werden, damit die Integration der Einstufung bereits während der Erstellung erfolgen kann. Eine weitere Aufforderung bezieht sich auf Projekte, die spezifisch auf die Validierung und Demonstration von Einstufungssystemen Dritter abstellen. Auch die Auswertung von Demonstrationsprojekten und die Verbreitung der Ergebnisse sollen auf der Basis einer Ausschreibung vorgenommen werden. Der Aktionsplan für die neuen Rechtsbestimmungen soll auch das Bewußtsein der Benutzer über von der Industrie angebotenen Dienste für die Industrie steigern helfen, damit auch diese die Möglichkeiten des Internets voll ausschöpfen kann. Das durch das EC INFO 2000-Programm eingerichtete MIDAS-NET-Projekt bringt diesen Teil des Beschlusses zur Anwendung. Die Entscheidung verlangt die Einrichtung eines Netzes von sog. "Hotlines", oder Telefonbeantwortungszentren, denen illegale Inhalte gemeldet werden. Dazu kommen Pläne für die Einschätzung der Rechtsfolgen regionaler Beschränkungen für ein internationales Netz, sowie für Maßnahmen zur Förderung internationaler Zusammenarbeit auf diesen Gebieten. Der Aktionsplan hat eine Laufzeit von vier Jahren von 1999 bis 2002. Der Finanzhaushalt für das Projekt beläuft sich auf 25 Mio. Euro.

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