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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Rumänien beteiligt sich am LIFE-Programm

Rumänien kann sich zu den denselben Voraussetzungen und Bedingungen wie andere teilnahmeberechtigte Institutionen, Organisationen und Einzelpersonen am EU-Programm für "Lebensqualität und Bewirtschaftung biologischer Ressourcen" (LIFE) beteiligen. So lautet ein Beschluß, den d...

Rumänien kann sich zu den denselben Voraussetzungen und Bedingungen wie andere teilnahmeberechtigte Institutionen, Organisationen und Einzelpersonen am EU-Programm für "Lebensqualität und Bewirtschaftung biologischer Ressourcen" (LIFE) beteiligen. So lautet ein Beschluß, den die Europäische Kommission nach Annahme der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung Rumäniens am Finanzierungsinstrument der Gemeinschaft für die Umwelt (Beschluß 1/98: 1999/106/EG) veröffentlicht hat. Laut dem Beschluß müssen mit Rücksicht auf den Gemeinschaftscharakter von LIFE an den von Rumänien vorgeschlagenen Projekten und Aktivitäten - soweit relevant - Partner aus den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft beteiligt sein. Die finanziellen Beiträge Rumäniens dienen zur Deckung von Zuschüssen oder zusätzlichen Verwaltungskosten, die der Kommission aufgrund der Beteiligung Rumäniens entstehen. Dieser Beschluß trat am 1. November 1998 in Kraft.

Länder

Rumänien