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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Teilnahme der Slowakischen Republik am KMU-Programm

Die Europäische Kommission hat einen Beschluß veröffentlicht, in dem die Bedingungen für die Teilnahme der Slowakischen Republik an dem Programm auf dem Gebiet kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) (Beschluß Nr 3-98:1999/115/EG) angenommen wurden. Der Beschluß ermöglicht de...

Die Europäische Kommission hat einen Beschluß veröffentlicht, in dem die Bedingungen für die Teilnahme der Slowakischen Republik an dem Programm auf dem Gebiet kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) (Beschluß Nr 3-98:1999/115/EG) angenommen wurden. Der Beschluß ermöglicht der Slowakischen Republik die Teilnahme an allen Aktivitäten des dritten mehrjährigen Rahmenprogramms für KMU in der EU (vom 1997 bis 2000) mit Ausnahme des Bereichs Handel. Die gleichen Bedingungen und Voraussetzungen, die für Teilnehmer aus der Gemeinschaft gelten, haben auch für die Slowakische Republik Gültigkeit. Die Slowakische Republik leistet einen Jahresbeitrag von ECU 288 900 ab 1998 zum allgemeinen Haushalt der Europäischen Gemeinschaften, der sich aus ihrer Teilnahme am Programm ableitende Kosten abdecken soll. Der Beschluß trat am 1. Dezember 1998 in Kraft.

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