Vorinformation der Kommission über Ausschreibung betreffend unerlaubter Drogen
Die Europäische Kommission, Generaldirektion III - Industrie, hat eine Vorinformation für eine Ausschreibung bezüglich der Bestimmung der chemischen Vorläufer von unerlaubten Drogen bekanntgemacht. Die Studie hat zum Ziel, die chemischen Vorläufer zu bestimmen, die am häufigsten bei der Herstellung unerlaubter synthetischer Drogen verwendet werden, insbesondere durch die Bestimmung der wichtigsten Etappen der Synthese mittels eines Diagramms. Die Studie muß darüber die synthetischen Drogen und phsychotropen Substanzen identifizieren, die man ausgehend von jedem Vorläufer herstellen kann, mit Angabe der Ableitungszusammenhänge. Erforderlich ist auch die Visualisierung des vollständigen Prozesses in Form eines Übersichtsdiagramms der Wege und aufeinanderfolgenden Etappen unter Verwendung eines computergestützten Trägers. Weitere Informationen erteilt: Europäische Kommission Generaldirektion III - Industrie Referat C4 AN88 - 04/39 rue de la Loi 200 B-1049 Brussels Tel. +32-2-2962768; Fax +32-2-2950281 E-mail: ignas.peeters@dg3.cec.be