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Deutsche Präsidentschaft will EU-Abfallpolitik bereinigen

Deutschland hat seine Pläne bekanntgegeben, seine Präsidentschaft der Europäischen Union zu nutzen, um wichtiger Bestimmungen für die Abfallindustrie zu verabschieden oder zumindest weiter zu voranzubringen. Deutschlands Position wurde vor kurzem in einer Rede von Simone Prob...

Deutschland hat seine Pläne bekanntgegeben, seine Präsidentschaft der Europäischen Union zu nutzen, um wichtiger Bestimmungen für die Abfallindustrie zu verabschieden oder zumindest weiter zu voranzubringen. Deutschlands Position wurde vor kurzem in einer Rede von Simone Probst, der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), verdeutlicht. Frau Ministerin Probst beleuchtete, wie die stärkeren Kontrollmaßnahmen der EG über Abfallwirtschaftsbestimmungen erhebliche Relevanz für die nationale Politik haben. Deutschland würde, sagte sie, seine Präsidentschaft nutzen, um bessere Normen in der Abfallwirtschaft in ganz Europa einzuführen. Sie betonte insbesondere die Bedeutung der Abgrenzung der Begriffe "Abfall" und "Nicht-Abfall". Die Bundesregierung sei entschlossen, die Ziele des Kreislaufwirtschafts- und Abfallwirtschaftsgesetzes ernst zu nehmen. Dies, so sagte sie, werde die Festlegung von Regelungen ermöglichen, die Recyclingprozesse auf dem auf dem höchstmöglichen Niveau gewährleisten. Mit dem Hinweis auf das Vertragsverletzungsverfahren, mit dem die Europäische Kommission (EG) Deutschland überzogen hat, stellte Frau Ministerin Probst fest, daß Deutschland seine Position durch die Festlegung genauer Vorschriften über Abfallwirtschaft klären wolle: "Einen Abbau von Umweltschutzstandards unter dem Siegel der Warenverkehrsfreiheit wird es mit uns nicht geben," sagte sie. Der Einspruch der EG gegenüber Deutschlands Auslegung der EU-Vorschriften über das Kreislaufwirtschaftsgesetz besteht darin, daß sie darin eine unzulässige Beschränkung der Warenverkehrsfreiheit sieht. Laut Ministerin Probst müsse jedoch die Unterscheidung zwischen Verwertung und Beseitigung genau geklärt werden, falls die EG-Vorschriften in diesem Bereich umgesetzt werden sollen. "Ohne Klarstellung, wann eine Verwertung und wann eine Beseitigung vorliegt, laufen elementare Abfallregelungen leer. Damit ist auch dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet," sagte sie. Sie führte weiterhin Pläne an, einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Verbrennung gefährlicher Abfälle mit hoher Priorität zu behandeln. Damit würde die Richtlinie 94/67/EG geändert, die gegenwärtig die Verbrennung nicht gefährlicher Abfälle regelt, und die Vorschriften für die Mitverbrennung würden anspruchsvoller gemacht. Falls diese Regelungen verabschiedet werden, gälten sie auch für bestehende Anlagen mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren, was bedeutende Auswirkungen auf die Industrie hätte, da bestehende Anlagen entweder nachgerüstet oder geschlossen werden müßten. Außerdem beleuchtete Frau Ministerin Probst einen weiteren wichtigen Punkt der deutschen Präsidentschaft, nämlich das Ziel der Verabschiedung der Deponierichtlinie. Außerdem plant Deutschland eine Verschärfung der Umweltschutzstandards in der EU, insbesondere hinsichtlich der Zuordnungswerte, die in den technischen Anleitungen über Sonderabfall und Siedlungsabfall festgelegt sind. Ferner will die Bundesregierung die Frage prüfen, ob die mechanisch-biologische Restabfallbehandlung eine gleichwertige Alternative zur thermischen Restabfallbehandlung darstelle. Des weiteren erläuterte Frau Ministerin Probst die Bestimmungen für Altfahrzeuge in Europa, die gegenwärtig vom Rat und der deutschen Präsidentschaft festgelegt werden und vom Europäischen Parlament verabschiedet werden sollen. "Wir wollen die EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um Strategien für einen wirksamen, effizienten und demokratischen Umweltschutz weiter zu entwickeln und zu fördern, auch in Bereichen, die bislang - zumindest auf der Ebene der Europäischen Union - erst ganz am Anfang stehen," sagte sie. Sie hob insbesondere die Bodenschutzpolitik hervor und sagte, daß der Idee der Prävention im Bodenschutz größere Aufmerksamkeit gewidmet werden soll, die sie innerhalb der EU verdiene. Ein wichtiger Schwerpunkt der Bemühungen um eine Verbesserung der Bodenschutzgesetze, sagte sie, läge in der Integration der Beitrittskandidatenländer aus Mittel- und Osteuropa.

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