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Vorschlag für Richtlinie zum Schutz der Erfinderrechte

Nach Meinung des Mitglieds des Europäischen Parlaments Willi Rothley (D, PES) für den Rechtsausschuß sollte es Erfindern gestattet sein, ihre Erfindungen noch bis zu 12 Monate nach einer Bekanntmachung von Informationen über die Erfindung zu patentieren. Am 24. Februar 1999 wi...

Nach Meinung des Mitglieds des Europäischen Parlaments Willi Rothley (D, PES) für den Rechtsausschuß sollte es Erfindern gestattet sein, ihre Erfindungen noch bis zu 12 Monate nach einer Bekanntmachung von Informationen über die Erfindung zu patentieren. Am 24. Februar 1999 wird er dem Europäischen Parlament vorschlagen, daß eine Richtlinie eingeführt werden sollte, die das erlauben würde. Zur Zeit gilt in allen Mitgliedstaaten, daß eine Erfindung nicht mehr patentiert werden kann, wenn sie vor dem Anmeldetermin bei dem betreffenden Patentamt veröffentlicht wurde. Willi Rothleys Vorschlag würde die Europäische Union mit den USA auf gleiche Linie bringen, wo ein Erfinder eine Frist von einem Jahr hat, innerhalb derer er seine Erfindung zum Patent anmelden kann, ohne durch eine vorhergehende Veröffentlichung benachteiligt zu werden. Eine derartige Richtlinie würde besonders kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) helfen - vor allem denen auf dem Gebiet der Biotechnologie - die oftmals an gemeinsamer Forschung mit Universitäten beteiligt sind und bei denen eine indiskrete Bekanntmachung von Informationen durch ein Mitglied des Forschungsteams ein gesamtes Projekt gefährden könnte.

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