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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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EWR-Ländern steht die Teilnahme am Fünften Rahmenprogramm offen

Der Rat der Europäischen Union hat die Teilnahme von drei Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) - d.h. Norwegen, Island und Liechtenstein - am Fünften Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (FTE) gebilligt. Aufgrund des EWR-Abkomm...

Der Rat der Europäischen Union hat die Teilnahme von drei Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) - d.h. Norwegen, Island und Liechtenstein - am Fünften Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (FTE) gebilligt. Aufgrund des EWR-Abkommens wird der Binnenmarkt der Europäischen Union auf Norwegen, Island und Liechtenstein ausgedehnt. Gemäß Protokoll 31 des Abkommens können sich diese Länder im Bereich der Forschung und wissenschaftlichen Entwicklung am Dritten und Vierten Rahmenprogramm beteiligen. Die Genehmigung des Rates vom 21. Februar 1999 erfordert eine Änderung des Protokolls 31, um die Beteiligung dieser Länder auf das Fünfte Rahmenprogramm ausdehnen zu können.

Länder

Island, Liechtenstein, Norwegen

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