QUICK SCAN überprüft Neuheit von Projektvorschlägen
Untersuchungen zufolge können Projektvorschläge, die nur grundlegende technische Informationen enthalten, auf ihre Neuheit hin überprüft und mit den in technischen und Patentdatenbanken gespeicherten Angaben zu den jüngsten technischen Erfindungen verglichen werden. Um das Bewußtsein in bezug auf geistiges Eigentum zu erhöhen, hatte das Innovation-Programm 187 Technologievalidierungs- und Technologietransferprojekten einen Suchdienst mit der Bezeichnung QUICK SCAN zur Verfügung gestellt, mit dem die Neuheit ihrer Projekte überprüft werden konnte. Aufgrund der QUICK SCAN-Pilotaktion konnten 25% der Projekte als innovativ eingestuft werden. In diesem Fall wurde den Urhebern geraten, für einen entsprechenden Schutz ihres geistigen Eigentums zu sorgen. Bei 60% der Projekte stieß man auf Patente und andere Dokumente, die für diese Projekte relevant waren, so z.B. gültige Patente, die die zukünftige Vermarktung einer Technologie oder bestehenden Lösung, die nicht durch ein Patent geschützt ist, behindern konnten. Einige dieser Projekte waren als Neuheit oder als technologischer Durchbruch in Europa präsentiert worden. Nur bei 15% der Projekte konnte die Suche nicht angewandt werden. Grund hierfür waren oftmals Software-Fragen, die meist dem Urheberrecht unterliegen. Das QUICK SCAN-Projekt wurde eingeführt, weil sich viele Forschungsleiter und Wissenschaftler der Fülle von Informationen, die in nationalen Patentdatenbanken und der Datenbank des Europäischen Patentamtes (EPA) gespeichert sind, gar nicht bewußt sind. Patentinformationen werden oftmals nur bei Patentanmeldungsverfahren eingesehen, obwohl sie wertvolle Hinweise schon vor Beginn einer FTE-Aktivität liefern können.