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Wie läßt sich das Patentsystem verbessern?

In einer Mitteilung über politische Maßnahmen hat die Europäische Kommission eine Reihe konkreter Maßnahmen zur Verbesserung des Rahmens für die Beantragung von Patentschutz in der Europäischen Union (EU) angenommen. Die Mitteilung reflektiert die Ergebnisse von Konsultatione...

In einer Mitteilung über politische Maßnahmen hat die Europäische Kommission eine Reihe konkreter Maßnahmen zur Verbesserung des Rahmens für die Beantragung von Patentschutz in der Europäischen Union (EU) angenommen. Die Mitteilung reflektiert die Ergebnisse von Konsultationen mit dem Europäischen Parlament und einer Vielzahl von Interessenten auf der Basis des Grünbuchs über Patente. Die Mitteilung gehört zu dem Aktionsplan der Kommission in Bezug auf den Binnenmarkt und den Ersten Aktionsplan für Innovation in Europa. "Dieser kohärente politische Rahmen sorgt dafür sicherzustellen, daß pan-EU-Patentschutz in Zukunft leichter und billiger erlangt werden kann als es zur Zeit möglich ist. Dadurch wird die Investition in Innovation gefördert, die für Beschäftigung, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der EU so entscheidend ist", kommentierte Binnenmarktkommissar Mario Monti. "Wir haben die Einführung eines einheitlichen, im gesamten Binnenmarkt gültigen Patents zur politischen Priorität gemacht - im Einklang mit den klar formulierten Forderungen seitens der Benutzer und des Europäischen Parlaments nach angemessenem Schutz zu vertretbaren Kosten und bei optimaler rechtlicher Sicherheit", betonte er. "Diese sowie weitere Maßnahmen werden eine wesentliche Verbesserung des Patentsystems der EU herbeiführen, die den innovativen Unternehmen Europas zugute kommen werden", sagte Kommissar Monti. Die in der Mitteilung dargelegten prioritären Maßnahmen beziehen sich - im Einklang mit den im Zuge von Konsultationen ermittelten vordringlichen Bereichen - auf folgende Punkte: - Einen Vorschlag zu einem Regelwerk, durch das ein EU Patent geschaffen würde, das auf der Basis eines einzigen Antrags mit sofortiger Wirkung in der gesamten EU in Kraft träte. Dieses System würde mit Patenten koexistieren, die von einzelstaatlichen Patentämtern sowie vom (durch das Münchner Abkommen von 1973 gegründeten) Europäischen Patentamt gewährt werden, so daß innovative Unternehmen unter verschiedenen Schutzsystemen auswählen können. Der im Laufe des Jahres 1999 vorzulegende Vorschlag soll die Notwendigkeit eines einheitlichen Gemeinschaftspatents reflektieren, das den gesamten EU-Bereich erfaßt, wie in den Beratungen über das Grünbuch klar zum Ausdruck kam. Durch das EU Patent würden das Management von Patentrechten im Europäischen Binnenmarkt sowie das Geltendmachen dieser Rechte wesentlich erleichtert. - Ein Vorschlag über eine Richtlinie zur Harmonisierung der Bedingungen für die Patentierbarkeit von Erfindungen in Bezug auf Computerprogramme soll ebenfalls von der Kommission ausgearbeitet werden. Der Vorschlag, der noch vor Sommer 1999 vorgelegt werden soll, würde die einzelstaatlichen Vorschriften und Verfahrensweisen insoweit harmonisieren, daß sichergestellt wäre, daß innovative Softwarehäuser für ihre innovativen Erfindungen in allen Mitgliedstaaten wirksamen Patentschutz erhalten können. Zur Zeit ist das wegen der voneinander abweichenden Ansätze in den einzelnen Mitgliedstaaten nicht möglich; - Eine zur Interpretation dienende Mitteilung, die von der Kommission zur Klärung der Frage veröffentlicht werden soll, wie Patentanwälte aus den in dem EU-Abkommen verankerten Vorschriften über Niederlassungsfreiheit und die Freiheit, in der gesamten EU Dienste vermitteln zu können, Vorteile ziehen können; - Ein Pilotprojekt, das zur Unterstützung der Bemühungen nationaler Patentämter in Bezug auf die Innovationsförderung dienen soll. Die Aktion soll Bestandteil des Fünften Rahmenprogramms (FP5) der Kommission über Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (FTE) werden. Andere in der Mitteilung dargelegte, anstehende Initiativen sind: - Vorschläge zur Harmonisierung des Rahmens für Ausnahmeregelungen (wie z. B. in Bezug auf nicht kommerzielle Nutzung) für Rechte, die von Patenten in bestimmten Sektoren übertragen werden (wie u.a. pharmazeutische Produkte); - Nach Durchführung einer ausführlichen Analyse der Lage in Bezug auf das Europäische Patent: - - Anstoß des Beitrittsverfahrens der EU zum Münchner Abkommen; - - Unterstützung von Vorschlägen in Bezug auf niedrigere Gebühren; - - Anregung, die Kosten für die Übersetzung europäischer Patente zu senken; - - Ermutigung der Mitgliedstaaten, die Revision des Münchner Abkommens zu unterstützen, um es den technologischen Entwicklungen anzupassen (wie z. B. betreffend die Zulassung der Patentierung von Computersoftware) und die EU Gesetzgebung sowie relevante internationale Abkommen zu berücksichtigen; - Veröffentlichung einer Mitteilung der Kommission über die Möglichkeiten einer verbesserten Verbreitung von Informationen über Patentrecht unter Erfindern, Forschern sowie kleinen und mittleren Unternehmen; - Eine Studie über Erfindungen von Mitarbeitern in Auftrag geben, um festzustellen, ob Klauseln in Arbeitsverträgen der Innovation im Wege stehen könnten, welche Standardklauseln angemessen wären und geeignete Schlichtungspraktiken zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten vorschlagen. Die Kommission ist allerdings der Ansicht, daß die Gesetzgebung in diesem Bereich nicht auf EU-Ebene harmonisiert werden sollte; - Organisation einer europäischen Konferenz für Versicherungsgesellschaften, Industrieorganisationen und Patentämter über das Thema Versicherung für Rechtsschutz gegen Prozeßkosten in Verbindung mit Patenten.