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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Kommission plant Sensibilisierungsmaßnahmen für sicherere Nutzung des Internet

Die Europäische Kommission hat im Rahmen des Aktionsplans zur Förderung einer sichereren Nutzung des Internet einen öffentlichen Aufruf veröffentlicht. Dabei geht es um die Demonstration von Systemen zur Filterung und Bewertung von Inhalten sowie um die Vorbereitung von Sensib...

Die Europäische Kommission hat im Rahmen des Aktionsplans zur Förderung einer sichereren Nutzung des Internet einen öffentlichen Aufruf veröffentlicht. Dabei geht es um die Demonstration von Systemen zur Filterung und Bewertung von Inhalten sowie um die Vorbereitung von Sensibilisierungsmaßnahmen. Bei dem Aktionsplan handelt es sich um ein mehrjähriges Programm der Gemeinschaft, das sich über den Zeitraum von 1999 bis 2002 erstreckt und mehrere Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen vorsieht. In diesem Kontext ruft die Kommission jetzt zur Einreichung von Vorschlägen für die folgenden zwei Bereiche auf: - Die Anwendung von Filterungs- und Bewertungssystemen für Internetinhalte (Demonstrationsprojekte); - Förderung der Sensibilisierung für eine sichere Internetnutzung (vorbereitende Maßnahmen). Die Maßnahmen im ersten Bereich sollen es den Internetnutzern (Eltern, Lehrer), die für andere Nutzer verantwortlich sind, ermöglichen, zu entscheiden, zu welchen Inhalten die Personen, für die sie verantwortlich sind, Zugang haben dürfen. Um dieses Ziel zu erreichen können Vorschläge berücksichtigt werden, bei denen der Nutzer festlegen kann, zu welchem Zweck ein Internetanschluß verwendet wird. Dazu können Technologien gehören, die auf Metadaten-Inhaltskennzeichnungen beruhen oder auf Eigenschaften von Online-Inhalten zur Erstellung von Filterungs- und Bewertungssystemen zwecks Verbesserung des Zugangs zu geeigneten Informationen. Die Einstufung des Informationsinhaltes kann durch die Anbieter von Inhalten, durch unabhängige Sachverständige, durch lokale Netzverwalter, eine Umfrage oder eine Abstimmung oder durch automatisierte Tools erfolgen. Die diesbezüglichen Mechanismen können auf dem PC des Nutzers, auf einem Lokalnetz (LAN) oder einem lokalen Proxy-Server, bei einem Internetprovider, einem fernen Proxy-Server oder als Teil einer Suchmaschine oder Website eingerichtet sein. In die Demonstrationsprojekte sollten selbstregulierende Körperschaften, Industrieanwender, Verbraucher- und Bürgerrechtsgruppen sowie Regierungsstellen, die für die Branchenregulierung und den Jugendschutz zuständig sind, eingebunden sein. Der Aufruf wird in zwei Stufen erfolgen. Die erste Stufe dient zur Entwicklung von Prototypen, die anschließend bewertet und gegebenenfalls für eine weitere Finanzierung im Rahmen einer zweiten Stufe ausgewählt werden. Die Maßnahmen im zweiten Bereich dienen zur Förderung von Sensibilisierungsmaßnahmen, die auf die Nutzer, insbesondere Kinder, Eltern und Lehrer, ausgerichtet sind. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, die von der Industrie zur Verfügung gestellten Internetressourcen sicher und mit Vertrauen zu nutzen. Diese Maßnahmen werden die Nutzung von Internetdiensten zu Hause und in Schulen fördern, indem die etwaigen Bedenken von Eltern und Lehrern über die Zugänglichkeit von illegalen und schädlichen Inhalten verringert werden. Die Sensibilisierungsmaßnahmen werden auch zum Erfolg des ersten Bereiches beitragen, indem sie die Anwendung und Aufnahme von Filterungs- und Bewertungssystemen zur Lenkung oder Kontrolle des Zugangs zu Internetdiensten fördern. Die Maßnahmen in diesem zweiten Bereich werden in zwei Stufen ausgeführt. In der ersten Stufe werden die besten Mittel zum Erreichen der Zielsetzungen identifiziert und anschließend Pilotprojekte gestartet. In der zweiten Stufe erhalten Multiplikatororganisationen in den Mitgliedstaaten - zum Beispiel Verbraucherverbände und andere relevante Vereinigungen - Unterstützung bei der landesweiten Umsetzung dieser Maßnahmen. Der vorliegende Aufruf zur Vorschlagseinreichung bezieht sich auf die erste Stufe. Dieser Aufruf zur Vorschlagseinreichung steht privaten und öffentlichen Einrichtungen innerhalb der Europäischen Union offen. Sämtliche Projekte müssen grenzüberschreitend ausgerichtet sein und eine Zusammenarbeit zwischen unabhängigen Organisationen in verschiedenen Mitgliedstaaten beinhalten. Einrichtungen aus Drittländern können gegebenenfalls unter den in den Unterlagen zum technischen Hintergrund dargelegten Bedingungen an dem Aufruf teilnehmen. Informationen über den Aufruf sind auf der Website der Kommission erhältlich unter: URL: http://www.echo.lu/iapWeitere Auskünfte erteilt: Zentralbüro für Ausschreibungen Europäische Kommission GD XIII-E/5 L-2920 Luxemburg Fax +352 -4301-38099 E-mail: iap@cec.be