Parlamentsmitglieder befürworten Förderung des Unternehmertums
Auf einer Versammlung der Mitglieder des Europäischen Parlaments (MEP) in Straßburg wurde einer Mitteilung der Europäischen Kommission zur Förderung von Erfindungen zugestimmt. Im Rahmen der Gemeinschaftsstrategie zur Förderung des Unternehmertums in Europa stellte diese Mitteilung die Antwort der Kommission auf die Empfehlungen des Berichts der BEST-Task Force hinsichtlich der Reduzierung behördlicher Zwänge für europäische Betriebe dar. Die Kommission hat die BEST-Task Force, eine Gruppe von Unternehmern, öffentlichen Verwaltern und akademischen Fachleuten, gegründet, um die "vorhandenen und neuen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Verbesserung der Qualität der Rechtsordnung der Gemeinschaft und Senkung der Verwaltungslast auf europäischen Betrieben, insbesondere KMU" zu untersuchen. BEST legte im Juni 1998 dem Europäischen Rat in Cardiff einen Bericht mit einer Reihe detaillierter Empfehlungen vor, der sowohl an die Kommission als auch an die Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine Verbesserung und Vereinfachung der betrieblichen Umgebung gerichtet war. Angesichts dieses Berichts forderte der Cardiff-Rat die Kommission auf, einen Aktionszeitplan aufzustellen und den Umfang abzuschätzen, in dem die gegenwärtigen Maßnahmen das Unternehmertum fördern. Die von den MEP genehmigte Mitteilung war die Antwort der Kommission auf die Empfehlungen der BEST-Task Force. Im Rahmen der Mitteilung wird ein Plan für die Initiativen der Kommission und für die Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten vorgeschlagen. Die Mitteilung und der Aktionsplan fassen Maßnahmen aus den anderen politischen Initiativen in einem umfassenden Rahmen mit dem Gesamtziel zusammen, das Unternehmertum als ein Mittel zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, zur Wachstumssteigerung und zur Bildung von Arbeitsplätzen zu fördern. Der Aktionsplan beinhaltet folgende Hauptelemente: - Förderung des Unternehmertums durch Bildung, - Weiterentwicklung der Ausbildung in direkter Zusammenarbeit mit Betrieben und Sozialpartnern, - Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln für kleinere Unternehmen zu einem früheren Zeitpunkt, - Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln für expandierende Firmen, - Anpassung der Besteuerung zu Gunsten der Entwicklung von KMU (Förderung der Eigenkapitalfinanzierung vor Fremdfinanzierung), - Überzeugung der Investoren, ihr Geld in High-Tech-Unternehmen zu investieren und Vereinfachung des Rückflusses des Wagniskapitals zu neuen KMU, - Verbesserung des Zugangs zu Forschung und Innovation, - bessere Abstimmung des Fünften Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (FTE) der Gemeinschaft auf die Unterstützung der KMU, - effizientere Nutzung von Patenten durch KMU, - Verbesserung der Darstellung von Unterstützungsdiensten für Unternehmen, - Vereinfachung der Unternehmensgründung und Verbesserung der öffentlichen Verwaltung, - Verbesserung und Vereinfachung der Vorschriften bezüglich Arbeitsorganisation und Maximierung der Beschäftigungsflexibilität, wo dies möglich ist. Alle diese Aktionen werden durch spezifische Maßnahmen sowohl auf nationaler als auch auf Gemeinschaftsebene durchgeführt. Die Budgetangelegenheiten auf Gemeinschaftsebene werden im Finanzteil der Mitteilung aufgeführt. Der in der Mitteilung enthaltene Aktionsplan beinhaltet einen Maßnahmenplan, der von heute an bis zum Jahr 2000 erfüllt werden soll. Es wurde vorgeschlagen, daß die Kommission unter Beratung mit den Mitgliedstaaten den bei der Durchführung dieses Aktionsplans erzielten Fortschritt in Jahresberichten beurteilen soll. Diese werden dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt.