GD XI ruft zu Meinungsäußerungen zu den Leitlinien zur Umweltverträglichkeitsprüfung auf
Die Generaldirektion XI der Europäischen Kommission ruft dazu auf, Stellungnahmen zu den jüngsten Änderungen an den Leitlinien zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) der Europäischen Union abzugeben. Von der Kommission wird derzeit eine Überarbeitung der drei bestehenden UVPLeitlinien hinsichtlich der Überprüfung, des Umfangs und der Checkliste vorgenommen. Die Leitlinien wurden zwischen 1994 und 1996 fertiggestellt und im Laufe der vergangenen fünf Jahre weitreichend verbreitet. Aufsichtsbehörden, Planer und andere Gruppen hatten somit die Möglichkeit, die Leitlinien für Projekte in der Praxis anzuwenden. Die vollständige Fassung der Leitlinien wurde kürzlich auf die Homepage der Umweltagentur geladen und kann unter folgender Adresse aufgerufen werden: URL: http://europa.eu.int/comm/dg11/eia/home.htm(öffnet in neuem Fenster) Informationen über den Umfang der Untersuchung sind in Querverweisen in den UVP-Leitlinien aufgeführt. Sie sind im pdf-Format unter der nachstehend aufgeführten Internetadresse abrufbar. Nach Meinung der Kommission besteht die Notwendigkeit zur Überwachung der Anwendung und Wirksamkeit der Leitlinien sowie zur Aktualisierung und Verbesserung der Hilfestellung, so daß diese nach wie vor den Bedürfnissen der Benutzer gerecht werden. Darüber hinaus sollen die Leitlinien Veränderungen der Rechtsvorschriften und Arbeitspraktiken reflektieren. Der Aufruf der Kommission zur Stellungnahme gilt daher allen Personen, die sich für diesen Bereich interessieren. Es sind Meinungen zu den derzeitigen Leitlinien, der Nützlichkeit, dem Inhalt und sonstigen Aspekten gefragt. Des weiteren bittet die Kommission um Mitteilungen und Einzelheiten über andere Leitlinien zur UVP in diesen Bereichen, die anderswo zum Einsatz kommen.