Nationale Referenzlaboratorien für Muscheln
Der Rat der Europäischen Union hat eine Entscheidung verabschiedet, in der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, Referenzlaboratorien zu bestimmen, die die Kontamination von Muscheln durch Viren und Bakterien überwachen sollen. Diese nationalen Referenzlaboratorien sollen die Europäische Kommission regelmäßig über die Tätigkeiten und Ergebnisse in ihrem Land unterrichten. Die einzelnen nationalen Referenzlaboratorien sind für die Koordination der Tätigkeiten der nationalen Laboratorien zuständig und unterstützen die zuständige Behörde des Mitgliedstaats beim Aufbau eines Systems zur Überwachung der Kontamination von Muscheln durch Viren und Bakterien. Darüber hinaus führen sie regelmäßige Vergleichstests zwischen den verschiedenen zuständigen nationalen Analyselaboratorien durch und geben Informationen des gemeinschaftlichen Referenzlaboratoriums an die zuständigen Behörden und nationalen Laboratorien weiter, die für die Analysen verantwortlich sind. Die nationalen Referenzlaboratorien arbeiten außerdem mit dem Centre for Environment, Fisheries and Aquaculture Science in Weymouth (Vereinigtes Königreich) zusammen, das als gemeinschaftliches Referenzlaboratorium für die Überwachung der Kontamination von Muscheln durch Viren und Bakterien bestimmt wurde.