Aufruf zur technischen Unterstützung im Bereich industrieller Angelegenheiten
Die Europäische Kommission, Generaldirektion III (Industrie), hat kürzlich einen Aufruf zur Interessenbekundung für die Unterstützung im Bereich industrieller Angelegenheiten veröffentlicht. Mehrere Listen mit Dienstleistungsanbietern werden nach diesem Aufruf zusammengestellt. Organisationen, die sich auf diesen Listen befinden, werden möglicherweise zu einer Angebotsabgabe für Ausschreibungen aufgerufen, die nicht gesondert im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht werden. Der Aufruf betrifft folgende Bereiche: - Studien und Beratungsdienste für rechtliche, wirtschaftliche oder normenbezogene Aspekte des elektronischen Handels; - rechtliche, wirtschaftliche und/oder statistische Analyse des Verhältnisses zwischen Umwelt und Industrie; - rechtliche, wirtschaftliche und/oder statistische Analyse der Aspekte der Eisen- und Stahlindustrie, einschließlich Erstverarbeitung; - rechtliche, wirtschaftliche, technische und/oder statistische Analyse der Informations- und Kommunikationstechnologiebranche; - rechtliche, wirtschaftliche und/oder statistische Analyse des Bergbaus und der Rohstoffindustrie; - rechtliche, wirtschaftliche und/oder statistische Analyse der Aspekte der Recyclingindustrie; - chemische Industrie, Kunststoff- und Kautschukindustrie: - - chemische Risikobewertung; - - Kosten-Nutzen-Analyse; - - Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie; - - wirtschaftliche Aspekte der Umweltpolitik; - rechtliche, wirtschaftliche, umweltbezogene, soziale, industrielle und/oder statistische Analyse der forstwirtschaftlichen und zugehörigen Industrie unter Berücksichtigung der folgenden sechs Bereiche: - - Forstwirtschaft; - - holzverarbeitende Industrie; - - Zellstoff-, Papier- und Kartonherstellung; - - Zellstoff-, Papier- und Kartonverarbeitung; - - Druck; - - Veröffentlichungswesen; - Informationssammlung und -analyse betreffend Forschung und Entwicklung, Innovation, Energie, Materialien und Verarbeitung, Abfall und Recycling, Fähigkeiten, Berufsausbildung, ICT und Medien für die sechs Bereiche (siehe oben) der forstwirtschaftlichen und zugehörigen Industrie; - Nahrungsmittelgesetzgebung: Überwachung und Analyse von Gemeinschaftsrichtlinien; - Nahrungsmittelgesetzgebung: Analyse der Umsetzung von Gemeinschaftsrichtlinien (z.B. Zusatzstoffe, Kennzeichnung, Ernährungshinweise, Hygiene, usw.); - Nahrungsmittelgesetzgebung: Materialien und Gegenstände, die mit Nahrungsmitteln in Berührung kommen; - rechtliche, wirtschaftliche und/oder statistische Analyse im Bereich Biotechnologie; - rechtliche, wirtschaftliche und/oder statistische Analyse im Bereich Lebensmittelherstellung; - - rechtliche, wirtschaftliche und/oder statistische Analyse im Bereich Arzneimittel für die Anwendung in der Human- und Tiermedizin; - rechtliche, wirtschaftliche und/oder statistische Analyse im Bereich Kosmetik; - Textilien und Bekleidung: Statistiken, Industrieanalysen, technologische und technische Unterstützung, technische Textilien; - Schuhe, Leder und Möbel: Statistiken, Industrieanalysen. Unternehmen oder Einzelpersonen, die sich bereits auf der Liste der bestehenden Berater befinden (als Ergebnis einer im Amtsblatt am 15. Juni 1996 veröffentlichten Mitteilung), erscheinen nicht automatisch auf der neuen Liste der Berater. Sie müssen erneut eine Bewerbung einreichen.Weitere Auskünfte erteilt: Europäische Kommission GD III - Industrie 200 rue de la Loi B-1049 Brüssel Fax +32-2-2993862