Verordnung der Kommission für europäischen Musterschutz
Kommissar Mario Monti hat dem Rat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, die zur Innovation anregen und helfen soll, Fälschungen und Nachahmungen zu verhindern, indem der Schutz von gewerblichen Mustern in der ganzen Europäischen Union gewährt wird. Der Vorschlag sieht ein einziges, einfaches und kostengünstiges Verfahren zum Schutz von gewerblichen Mustern in der ganzen Europäischen Union vor, nachdem diese beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt registriert wurden. Dieses EU-weite System würde gemeinsam mit harmonisierten nationalen Gesetzen zum Musterschutz, die aus einer im Oktober 1998 verabschiedeten Richtlinie hervorgehen, operieren und so den Schutz in allen 15 Mitgliedsstaaten garantieren. Der Vorschlag ergänzt einen früheren Vorschlag der Kommission von 1993, der nicht angenommen wurde. Die Kommission ist der Ansicht, daß durch die Verordnung potentielle Konflikte verhindert werden können, die daraus entstehen, daß in einem Mitgliedsstaat ausschließliche Rechte bestehen, in einem anderen jedoch nicht.