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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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INCO - flankierende Maßnahmen für eine Zusammenarbeit mit Schwellenländern und Industriestaaten

Flankierende Maßnahmen für eine wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Schwellenländern und Industriestaaten außerhalb Europas sind das Thema eines Aufrufs zur Vorschlagseinreichung, der von der Europäischen Kommission im Rahmen des Internationalen Kooperationsprogramms (INCO), ...

Flankierende Maßnahmen für eine wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Schwellenländern und Industriestaaten außerhalb Europas sind das Thema eines Aufrufs zur Vorschlagseinreichung, der von der Europäischen Kommission im Rahmen des Internationalen Kooperationsprogramms (INCO), einem Teil des Fünften Rahmenprogramms, gestartet wurde. Die Vorschläge sollten die Feststellung des Bedarfs und der Möglichkeiten für eine weiterführende wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit mit Schwellenländern und Industriestaaten zum Ziel haben. Die Kommission beabsichtigt, Studien und Analysen über die Entwicklung der Wissenschafts- und Technologiekapazitäten dieser Länder in Bereichen, die für die EU von Interesse sind, zu fördern. Dies betrifft insbesondere Bereiche, die vom RP5 abgedeckt werden. Es sollte berücksichtigt werden, daß diese Aktivitäten sich nicht ausschließlich auf die nachfolgend aufgelisteten Länder beschränken, mit denen die EU ein formelles Kooperationsabkommen abgeschlossen hat. Kooperationsabkommen im wissenschaftlichen und technologischen Bereich sind bereits mit den folgenden Ländern abgeschlossen oder werden in Kürze abgeschlossen: Argentinien, Australien, Kanada, China, Südafrika und die USA. Darüber hinaus wurden Verhandlungen mit Brasilien und Indien, mit dem Ziel des Abschlusses ähnlicher Abkommen, aufgenommen. Die EU und Israel haben außerdem vereinbart, daß Israel voll in das RP5 integriert wird. Für diejenigen Länder, mit denen die EU ein Abkommen getroffen hat, gilt, daß ihre Aktivitäten, die auf eine Gewährleistung der Maximierung der Vorteile aus diesen Abkommen abzielen, ebenfalls im Rahmen dieser Ausschreibung gefördert werden. So wird beispielsweise zu Vorschlägen für die Organisation von Konferenzen, Seminaren, Workshops und Aktivitäten im Bereich Vernetzung sowie zur gezielten Informationsvermittlung und Werbung für die Möglichkeiten, die die Abkommen bieten, sowohl in der EU als auch in den betreffenden Ländern, aufgefordert. Die Ausschreibung bleibt während des gesamten Fünften Rahmenprogramms offen. Es wird ein Etat von etwa drei Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Bewertung der Auswirkungen und Ergebnisse der Zusammenarbeit mit diesen Ländern wird ebenfalls gefördert, jedoch lediglich in den Jahren 2001 und 2002. Der vollständige Wortlaut der Ausschreibung ist gemeinsam mit dem Informationspaket, dem Arbeitsprogramm und einem Leitfaden für Bewerber beim CORDIS RP5 Informationsdienst unter folgender Adresse abrufbar: http://cordis.europa.eu/inco2/calls/199909.htmInformationen(öffnet in neuem Fenster) können auch unter der folgenden Adresse angefordert werden: Europäische Kommission GD XII - Wissenschaft, Forschung und Entwicklung Referat E.3 - Industrie- und Schwellenländer 200 rue de la Loi B-1049 Brüssel Fax +32-2-2969824 E-mail: research@ec.europa.eu URL: http://cordis.europa.eu/inco2/(öffnet in neuem Fenster)

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