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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Aufruf zur Interessenbekundung für die Mitgliedschaft in Sachverständigenausschüssen im Bereich Kohle

Die Europäische Kommission, GD XVII, hat einen Aufruf zur Interessenbekundung für die Mitgliedschaft im Kohleforschungsausschuß und in Sachverständigenausschüssen im Bereich Kohle veröffentlicht. Die Kommission möchte Fachleute - auf persönlicher Basis - für eine Reihe von Sa...

Die Europäische Kommission, GD XVII, hat einen Aufruf zur Interessenbekundung für die Mitgliedschaft im Kohleforschungsausschuß und in Sachverständigenausschüssen im Bereich Kohle veröffentlicht. Die Kommission möchte Fachleute - auf persönlicher Basis - für eine Reihe von Sachverständigenausschüssen und für den Kohleforschungsausschuß ernennen, die im Rahmen des Kohleforschungsprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) eingerichtet wurden. Die Mitglieder des Kohleforschungsausschusses haben die Aufgabe, die Kommission in Fragen der Kohleforschungspolitik zu beraten, bei der Entwicklung von Forschungsprogrammen mitzuarbeiten und Stellungnahmen zu der jährlichen Auswahl von Forschungsvorschlägen der Kommission abzugeben. Außerdem sollen sie die Kommission über den Fortschritt der Forschung in den Mitgliedstaaten unterrichten und die Ergebnisse des Kohleforschungsprogramms kritisch überprüfen. Es werden Mitglieder für folgende Sachverständigenausschüsse gesucht: - Bergbautätigkeit - Grubeninfrastruktur und -management - Aufbereitung der Kohl - Umwandlung der Kohle - Kohleverbrennung und -vergasung. Zu ihren Aufgaben gehört die Beratung der Kommission und des Kohleforschungsausschusses in technischen Fragen. Außerdem wird erwartet, daß sie aktiv an Treffen zur Bewertung von Fortschritts- und Schlußberichten über die EGKS-Forschungsprojekte teilnehmen und im allgemeinen die Durchführung der Forschungsprojekte beobachten und unterstützen. Einige Mitglieder könnten auch gebeten werden, an der Bewertung von Vorschlägen für Forschungsprojekte teilzunehmen. Die Mitglieder müssen eine mindestens zehnjährige Berufserfahrung nach ihrem Hochschulabschluß in einem der oben genannten Bereiche, die von den Sachverständigenausschüssen abgedeckt werden, nachweisen können. Sie werden für eine Amtszeit von drei Jahren ernannt. Die Arbeit erfolgt auf ehrenamtlicher Basis, folglich werden den Ausschußmitgliedern nur die Reise- und Aufenthaltskosten erstattet.Bewerbungen sind auf dem dafür vorgesehenen Formular einzureichen. Dieses ist erhältlich bei: Europäische Kommission GD XVII - Energie Referat D.2 - EGKS 200 rue de la Loi (TERV 05/12) B-1049 Brüssel Fax +32-2-2966016 E-mail: christel.swartenbroekx@bxl.dg17.cec.be

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