Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation
Der Wortlaut des Abkommens über eine wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation wurde jetzt im Amtsblatt veröffentlicht. Das Abkommen tritt nach Abschluß der Ratifizierungsverfahren durch beide Seiten voraussichtlich in den kommenden Monaten in Kraft. Gemäß den Bedingungen des Abkommens können russische Forscher an den Forschungsprogrammen der EU teilnehmen, während sich Forscher aus der EU an entsprechenden russischen Forschungsaktivitäten beteiligen können. Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf folgende Bereiche: - Umwelt- und Klimaforschung, einschließlich Erdbeobachtung; - Forschung im Bereich Biomedizin und Gesundheit; - Forschung im Bereich Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei; - Industrie- und Produktionstechnologien; - Materialforschung und Metrologie; - nichtnukleare Energie; - Verkehr; - Technologien der Informationsgesellschaft; - Forschung im Bereich Sozialwissenschaft; - Wissenschafts- und Technologiepolitik; - Ausbildung und Mobilität von Wissenschaftlern. Ein Gesamt-Abkommen zur Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation ist kürzlich in Kraft getreten. Eine der Bestimmungen dieses Abkommens bezieht sich auf die Verhandlung über "spezifische Vereinbarungen" im Bereich Wissenschaft und Technologie und betrifft somit das Abkommen über eine wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit. Der vollständige Wortlaut des Abkommens ist im Internet unter der folgenden Adresse abrufbar: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften(öffnet in neuem Fenster).
Länder
Russland