Parlament genehmigt EU-Abkommen über wissenschaftliche Zusammenarbeit mit China und Argentinien
Das Europäische Parlament genehmigte am 4. November zwei EU-Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit mit der VR China und Argentinien. Gemäß den Bedingungen der beiden Abkommen können Forscher aus der VR China und Argentinien an den meisten EU-finanzierten Forschungsmaßnahmen im Rahmen der vier spezifischen Programme unter dem Fünften Rahmenprogramm teilnehmen (ausgenommen Nuklearmaßnahmen). Gleichzeitig können Forscher aus der EU an entsprechenden Forschungsmaßnahmen in diesen Ländern teilnehmen. Im Rahmen dieser Abkommen findet jedoch kein Transfer von Finanzierungsmitteln statt, da die Teilnehmer aus der EU wie auch die Teilnehmer aus den beiden anderen Ländern ihre Projektbeteiligung selbst finanzieren. Ferner muß vor der Einleitung jedes gemeinsamen Projektes von den Teilnehmern ein gemeinsamer "Technologiemanagementplan" entwickelt werden. Die Abstimmung über das entsprechende Abkommen mit Rußland wurde vom Parlament verschoben. Die beiden vom Parlament genehmigten Abkommen werden seitens der EU voraussichtlich auf der Sitzung des Forschungsrates am 2. Dezember 1999 abgeschlossen. Sobald China und Argentinien ihre Ratifizierungsverfahren abgeschlossen haben, treten die Abkommen in Kraft.
Länder
Argentinien, China, Russland