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Förderung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen

Die Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Europäischen Kommission über die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen wurde jetzt im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Abgesehen von einigen kleineren ...

Die Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Europäischen Kommission über die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen wurde jetzt im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Abgesehen von einigen kleineren Empfehlungen akzeptiert der Ausschuß die Mitteilung weitgehend. Er ist eifrig bemüht, sich aktiv an der laufenden Diskussion über dieses wichtige Thema zu beteiligen. Er stimmt der Analyse über die Wissenschafts- und Technologiepolitik sowie vielen der vorgeschlagenen Maßnahmen uneingeschränkt zu. Am Ende der Mitteilung heißt es: "Unter dem Druck der Globalisierung zeichnen sich neue Formen des Wettbewerbs ab. Diese konzentrieren sich stärker auf die Beherrschung von Technologien, den Zugang zu globalen Märkten, rasches Handeln, Innovation und immaterielle Investitionen. Durch den Euro in seiner Position gestärkt, muß Europa das Potential dieser wirtschaftlichen Veränderungen nutzen, um seine unternehmerischen Kräfte freizusetzen und eine neue Beschäftigungsdynamik zu erwecken; es muß in internationalen Gremien seine Werte, insbesondere bezüglich der Integration von Märkten, der kulturellen Identität und der sozialen Sicherung, fördern." Der Ausschuß wirft folgende Fragen zur Fortsetzung der Debatte auf: Wie wirkt es sich auf die Industriepolitik aus, wenn alle Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb, ihre Aktivitäten jedoch innerhalb Europas haben, als "europäisch" eingeordnet werden? In welchem Maße hält in Kontinentaleuropa die jüngste Entwicklung der Kapitalmärkte die europäischen Unternehmen immer noch von der Teilnahme an den globalen Märkten sowie von globalen Zusammenschlüssen und Übernahmen ab? Wie können die EU und die Mitgliedstaaten ehemalige und heutige verstaatlichte Unternehmen dabei unterstützen, an der Umstrukturierung europäischer Unternehmen in wettbewerbsfähige Zusammenschlüsse von Weltrang teilzunehmen? Wie können die Folgen solcher Umstrukturierungsmaßnahmen für alle Beteiligten abgemildert werden? Kann Europa eine Form des Risikokapitals entwickeln, die mit den Normen der sozialen Marktwirtschaft vereinbar ist? Welche Schritte können unternommen werden, um die Nachfrage auf dem europäischen Markt nach Spitzentechnologieerzeugnissen und -dienstleistungen zu verstärken, so daß es zu einem Nachfragesog und einem technologischen Schub kommt? Welche Schritte sollte die EU unternehmen, um ihre Werte, insbesondere das Modell der sozialen Marktwirtschaft, in internationalen Gremien zu fördern? Welche Alternativen stehen im Falle eines Miß- oder Teilerfolgs zur Verfügung? Reichen die in Abschnitt III der Mitteilung umrissenen Maßnahmen insgesamt wirklich aus, um die Verbreitung einer neuen Unternehmenskultur zu erleichtern, die Risikobereitschaft zu erhöhen und die Gründung innovativer Unternehmen zu fördern, die bereit und in der Lage sind, die Weltmärkte zu erobern? Können die industriellen Rahmenbedingungen und die Unternehmenskultur angepaßt und gleichzeitig der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt aufrechterhalten werden? Hier geht es um Europas Fähigkeit, Unternehmen zu schaffen, die im 21. Jahrhundert wirklich wettbewerbsfähig sind.