Kommission verabschiedet Strategie zur audiovisuellen Politik im digitalen Zeitalter
Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung über die Grundsätze der audiovisuellen Politik der Gemeinschaft im digitalen Zeitalter angenommen. In dieser Mitteilung werden die Maßnahmen untersucht, die bereits getroffen wurden oder in den kommenden fünf Jahren zu treffen sind, um dem Wachstumspotential dieses mit dem rapiden technischen Fortschritt verbundenen Bereichs gerecht zu werden. In der Mitteilung werden die Regulierungsgrundsätze dargelegt, die der audiovisuellen Politik zugrunde liegen sollen: Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Subsidiaritätsprinzip, Grundsatz der getrennten Regulierung von Übertragung und Inhalten, Anerkennung der Rolle von öffentlich-rechtlichem Rundfunk und Fernsehen. Die Kommission möchte keine neuen ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für audiovisuelle Inhalte schaffen, sondern die vorhandenen Instrumente anpassen und dabei ausreichend Raum für die Selbstkontrolle lassen. Sofern möglich sollten in erster Linie die Mitgliedstaaten für die Regelung zuständig sein. Die Kommission hat einen Vorschlag für das Programm Media Plus angenommen, das Anreize für den Einsatz der neuen Technologien schaffen soll. Die Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen", die den Inhalt der Programme regelt, mußte von den Mitgliedstaaten bis zum 30. Dezember 1998 umgesetzt werden. Im Zuge der Erweiterungsverhandlungen achtet die Kommission darauf, daß die Beitrittsländer die Richtlinie annehmen. In naher Zukunft möchte die Kommission möglichst rasch die Vorschläge für die Richtlinien über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte in der Informationsgesellschaft und über den elektronischen Handel annehmen. Im Jahr 2000 wird die Kommission einen Bericht über die Empfehlung des Rates zum Jugendschutz und zum Schutz der Menschenwürde vorlegen. Weiterhin will sie eine Mitteilung über den Rechtsrahmen für den Kinosektor erstellen und entscheiden, ob Leitlinien für staatliche Beihilfen für die Produktion von Fernseh- und Kinoprogrammen erforderlich sind.