Etikettierung von genetisch veränderten Zusatzstoffen und Aromen in Lebensmitteln
Zusatzstoffe und Aromen, die genetisch verändert oder aus genetisch veränderten Organismen hergestellt wurden, müssen ab Anfang April 2000 mit einem Etikett gekennzeichnet werden, auf dem die Endverbraucher in der EU über die genetisch veränderten Zutaten informiert werden. Zusatzstoffe und Aromen fallen nicht in den Geltungsbereich anderer EU-Rechtsvorschriften über genetisch veränderte Lebensmittel. "Es ist wichtig, daß die Verbraucher auch über die Verwendung von genetisch veränderten oder mit Hilfe der Biotechnologie hergestellten Zusatzstoffen und Aromen unterrichtet werden, wie sie bereits jetzt über sonstige Zutaten informiert werden, die genetisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen hergestellt wurden", so die Europäische Kommission. Einige Mitgliedstaaten haben ihre Absicht mitgeteilt, auf nationaler Ebene die Etikettierung für den Endverbraucher vorzuschreiben. Darüber ist die Kommission beunruhigt. "Derartige Vorschriften bergen die Gefahr neuer Hemmnisse für den innergemeinschaftlichen Handel", so die Europäische Kommission. Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission nun eine Verordnung über die Etikettierungsanforderungen für Lebensmittel und Lebensmittelzutaten veröffentlicht, die genetisch veränderte wurden oder genetisch veränderte Organismen enthalten. Diese Etikettierungsanforderungen werden sich auf eine wissenschaftliche Beurteilung stützen.