Europäische Kommission erläutert dringend zu erörternde Punkte im Hinblick auf den elektronischen Handel
Die Europäische Kommission hat zugestimmt, alle noch verbleibenden Gesetze zum elektronischen Handel durchzubringen. Sie hat damit ihre Bereitschaft zum Aufbau einer soliden Grundlage für die europäische Informationsgesellschaft signalisiert. Die Maßnahme wurde in der im Dezember 1999 vom Präsidenten der Europäischen Kommission, Romano Prodi, gestarteten e-Europe-Initiative erläutert. Man einigte sich diese Woche bei einem informellen Treffen derjenigen EU-Kommissare, deren Geschäftsbereich vom elektronischen Handel betroffen ist, auf diese Maßnahme. Damit erhalten das Europäische Parlament und der Rat ein deutliches Signal hinsichtlich der Prioritäten der Europäischen Kommission. Wenn diese Maßnahmen innerhalb des von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Zeitrahmens Eingang in das EU-Recht finden sollen, müssen sie natürlich auch vom Europäischen Parlament und Rat genehmigt werden. Die Europäische Kommission plant die Verabschiedung von sieben noch verbleibenden Richtlinien und Gesetzespassagen zum elektronischen Handel, darunter Richtlinien zum Urheberrecht, Fernverkauf von Finanzdienstleistungen, zum elektronischen Geld, Gesetze zum elektronischen Handel, Abkommen zum Vertragsrecht sowie ein Online-Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem elektronischem Handel. Laut Erkki Liikanen, EU-Kommissar für Unternehmen und die Informationsgesellschaft, ist der Zeitplan realistisch. Er möchte bis zum Jahresende ein Vergleichssystem einführen, mit dem den Mitgliedstaaten angezeigt werden kann, wie sie bei der Umsetzung von Strategien zur Förderung des elektronischen Handels voranschreiten. "Im Internet vergeht die Zeit viermal so schnell wie sonst, und deshalb müssen wir uns der Dringlichkeit und Priorität dieses Themas bewußt sein", so ein Sprecher der Europäischen Kommission.