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Inhalt archiviert am 2022-12-07

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Verbraucher haben ein Recht auf sichere Nahrungsmittel

Als sich der EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, David Byrne, im Januar dieses Jahres in Den Haag, Niederlande, an die Teilnehmer der Konferenz "Biotechnologie - Wissenschaft und Auswirkungen" wandte, unterstrich er die Bedeutung der öffentlichen Meinung in jedw...

Als sich der EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, David Byrne, im Januar dieses Jahres in Den Haag, Niederlande, an die Teilnehmer der Konferenz "Biotechnologie - Wissenschaft und Auswirkungen" wandte, unterstrich er die Bedeutung der öffentlichen Meinung in jedweder Diskussion über die relativen Vorzüge der Biotechnologie. "Die einzige Möglichkeit, der Kontroverse um die Biotechnologie zu begegnen, ist die Förderung eines offenen und ausgewogenen Dialogs zwischen allen Beteiligten", sagte er. "Außerdem", so Herr Byrne weiter, "müssen wir respektieren und akzeptieren, daß die Verbraucher ein Recht auf eindeutige Informationen haben, um wohlüberlegte Entscheidungen über den Kauf der gewünschten Produkte treffen zu können." Herrn Byrnes Worten zufolge messen die Verbraucher der Produktsicherheit bei den von ihnen gekauften Nahrungsmitteln die größte Bedeutung bei. Als Ereignisse, die das Vertrauen der Verbraucher in die Systeme und Institutionen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene erschütterten, verwies er auf den BSE- und Dioxinskandal, da die nationalen und internationalen Systeme und Institutionen ja eigentlich die "höchsten Standards für Nahrungsmittelsicherheit gewährleisten sollten". In dem Bemühen, das Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit der Nahrungsmittel in ihren Regalen wiederherzustellen, verabschiedete die Europäische Kommission kürzlich ein Weißbuch zur Nahrungsmittelsicherheit. Dieses Dokument legt die Absichten der Europäischen Kommission zur Umgestaltung der EU-Nahrungsmittelpolitik fest. "Die geplanten Aktionen basieren auf einem umfangreichen integrierten Ansatz in der gesamten Nahrungsmittelkette (...) mit dem Ziel, die Gesetzgebung der EU kohärenter, verständlicher und flexibler zu gestalten. Die über 80 vorgeschlagenen Aktionen enthalten auch Vorschläge zu genetisch veränderten Organismen, da wir uns der dringenden Notwendigkeit eines kohärenten und vorhersehbaren Rahmens, beispielsweise im Hinblick auf genetisch veränderte Nahrungsmittel, Tierfuttermittel und Saatgut, durchaus bewußt sind", so der EU-Kommissar. In ihrem Weißbuch betont die Europäische Kommission ferner, daß wissenschaftlicher Rat für die Öffentlichkeit zwecks Überprüfung zugänglich sein muß, und daß das System, um glaubwürdig zu sein, sicherstellen muß, daß wissenschaftliche Beurteilungen nur von "angesehenen Wissenschaftlern und unabhängig von wirtschaftlichen und politischen Interessen" vorgenommen werden. Aus diesem Grund wird die Einrichtung einer unabhängigen Europäischen Nahrungsmittelbehörde empfohlen, die für die Gefahrenabschätzung und Gefahrenmitteilung zuständig sein soll. Diese neue Stelle soll jedoch kein Pendant zur amerikanischen Food and Drug Administration (Nahrungsmittel- und Medikamentenbehörde) sein. Sie wird keinerlei gesetzgeberische Befugnisse haben, denn diese werden auch weiterhin in die Zuständigkeit der europäischen Institutionen fallen. Jedoch soll diese Behörde eng mit den für die Nahrungsmittelsicherheit zuständigen nationalen Wissenschaftsbehörden und -institutionen zusammenarbeiten. EU-Kommissar Byrne fuhr fort, indem er die Auffassung der Europäischen Kommission bekräftigte, daß die Verbraucher einen Rechtsanspruch darauf haben, gut informiert zu sein, bevor sie Entscheidungen beim Kauf von Nahrungsmitteln treffen. Ein Wert, der bei den kürzlich verabschiedeten Revisionen zum EU-Recht im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Nahrungsmitteln, insbesondere der Nahrungsmittel mit genetisch verändertem Material, von zentraler Bedeutung war (siehe CORDIS-Nachrichten RCN 13820, 14146, 14145). Die derzeitige EU-Gesetzgebung geht von einer wissenschaftlich begründeten Vorgehensweise aus, wonach genetisch veränderte Nahrungsmittel nicht auf den europäischen Markt gebracht werden dürfen, bis sie wissenschaftlich ausgewertet sind und hinsichtlich der Gesundheit der Bevölkerung sowie der Umwelt als sicher gelten. Sind die wissenschaftlichen Nachweise unzureichend oder ist ein Nachweis für die Nahrungsmittelsicherheit nicht schlüssig, dann sollte, nach Meinung der Europäischen Kommission, nach dem "Vorsorgeprinzip" vorgegangen werden. Die Kommission arbeitet daher zur Zeit an einer Mitteilung, in der das Vorsorgeprinzip definiert und die Frage behandelt wird, wie und wann dieses Prinzip angewandt werden sollte. "Vor allen Dingen", so David Byrne, "müssen genetisch veränderte Organismen sicher sein. Hier besteht Bedarf an aussagekräftigen Informationen, die Rückverfolgbarkeit von genetisch veränderten Lebens- und Futtermitteln muß gewährleistet, Genehmigungen müssen zeitlich begrenzt und eine sorgfältige Überwachung muß sichergestellt sein." Er beendete seine Ausführungen, indem er einige der Vorzüge der Biotechnologie hervorhob. Es sei unverantwortlich, so David Byrne, das Potential zu ignorieren, daß die Biotechnologie im Hinblick auf viele wichtige Herausforderungen in Medizin, Umwelt und Ernährung biete.

Länder

Niederlande

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