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Inhalt archiviert am 2022-12-07

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Ausschuß der Regionen legt Schwerpunkt auf Wettbewerbsfähigkeit

Die Erkenntnis, daß die Globalisierung des Handels unvermeidlich ist, ist einer der Hauptpunkte in der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu Thema "Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen im Rahmen der Globalisierung - Möglichkeiten ihrer Förderung". Neben de...

Die Erkenntnis, daß die Globalisierung des Handels unvermeidlich ist, ist einer der Hauptpunkte in der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu Thema "Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen im Rahmen der Globalisierung - Möglichkeiten ihrer Förderung". Neben der Feststellung des Bedarfs eines europäischen Ansatzes zur Verfolgung dieses Trends betont die Stellungnahme auch, daß es nicht immer leicht ist, Wettbewerbsfähigkeit zu definieren. Beispielsweise sei die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens viel leichter zu definieren als die einer Region. Der Ausschuß definiert Wettbewerbsfähigkeit als die Fähigkeit, langfristig Arbeitsplätze zu schaffen und eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zu fördern. Er betont, daß im Interesse des sozialen Zusammenhalts das Ziel der Wettbewerbsfähigkeit nicht zu einem Szenario der "Gewinner- und Verliererstaaten" führen sollte. Außerdem sei es wichtig, daran zu erinnern, daß die Wettbewerbsfähigkeit selbst eine Asymmetrie erfordere - eine vorteilhafte Handelsasymmetrie. Der Ausschuß betont die Tatsache, daß die EU als Ganzes unvorteilhafte Handelsbeziehungen mit den USA und Japan unterhalte, jedoch insgesamt eine positive Handelsbilanz aufweise. Dies bedeutet, daß die Beziehungen zu weniger entwickelten Drittstaaten vorteilhaft sind. Aus diesem Grund warnt der Ausschuß vor den Gefahren einer Asymmetrie auf regionaler Ebene, falls europäische Unternehmen übermäßig gefördert werden, ohne dabei zu berücksichtigen, daß dies möglicherweise zu übermäßigen Unausgewogenheiten auf dieser Ebene führt. Wettbewerbsfähigkeit sollte nicht nur danach beurteilt werden, ob eine Region Investitionen anzieht, sondern ob sie die Voraussetzungen bietet, solche Investitionen auch zu halten. Daher ist die Hilfe für Neugründungen und kleinere lokale Unternehmen ein Schlüsselelement, und die EU sollte um die Unterstützung solcher Vorhaben ersucht werden. Abschließend gibt der Ausschuß in seiner Stellungnahme eine Reihe von Empfehlungen. Genannt werden dabei die Unterstützung bei der Führung kleinerer Unternehmen, Schaffung eines leistungsfähigen Risikokapitalplans, größere Beachtung des wettbewerbs- und arbeitskräfteintensiven Tourismussektors, erhebliche Verbesserungen der europäischen Infrastruktur und gegenseitige Anerkennung der Qualifikationen innerhalb der EU.