Gemeinsamer Standpunkt des Rates zur absichtlichen Freisetzung von GVO
Der Rat der Europäischen Gemeinschaft hat seinen gemeinsamen Standpunkt zur absichtlichen Freisetzung genetisch veränderter Organismen (GVO) in der Umwelt im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Darin sind die allgemeinen Vorschriften für eine künftige Gesetzgebung bezüglich der absichtlichen Freisetzung von GVO gemäß dem Grundsatz der Vorsorge zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt festgelegt. Der Rat hat diesen Standpunkt im Dezember 1999 im Hinblick auf den Erlaß einer Richtlinie des Europäischen Parlaments festgelegt.