Berichtigung der zeitlich unbegrenzten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Energiebereich
Eine Berichtigung mit Änderungen der Fristen für die Einreichung von Vorschlägen für FTE-Aktionen im Bereich der nichtnuklearen Energieformen wurde veröffentlicht, da die Europäische Kommission ihre dritte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in diesem Bereich startet (siehe RCN 14489). Die Berichtigung bezieht sich auf die "Energiekomponente" (Teil B) der zeitlich unbegrenzten Aufforderung zur Vorschlagseinreichung für FTE-Aktionen im Rahmen des spezifischen Programms für Energie, Umwelt und nachhaltige Entwicklung der Europäischen Kommission vom März 1999. Der Anhang zur ursprünglichen Ausschreibung (ABl. C 77 vom 20.3.1999) wurde ersetzt. Die Berichtigung betrifft die Einsendeschluß-Termine für die Bewertung der Vorschläge sowie die indikativen verfügbaren Budgets. Für FTE-Arbeiten generischer Art beträgt der verfügbare Haushalt 14,6 Millionen Euro, und die Einsendeschluß-Termine sind nunmehr der 17. Januar 2000, der 31. Mai 2000, der 1. Februar 2001 sowie der 1. Februar 2002. Für KMU-Maßnahmen stehen bis zu 43,8 Millionen Euro zur Verfügung, und die Einsendeschluß-Termine für diese Aktivität sind der 12. Januar 2000, der 26. April 2000, der 13. September 2000, der 17. Januar 2001 sowie der 18. April 2001. Für gemeinsame Forschungsarbeiten lauten die Einsendeschluß-Termine 12. Januar 2000, 26. April 2000, 13. September 2000, 17. Januar 2001, 18. April 2001, 19. September 2001, 16. Januar 2002 und 17. April 2002. Für Schulungsmaßnahmen werden bis zu 19,5 Millionen Euro bereitgestellt, und die Einsendeschluß-Termine hierfür sind der 31. Mai 2000, der 1. September 2000, der 1. Februar 2001, der 1. September 2001 sowie der 1. Februar 2002. Für begleitende Maßnahmen wurden 58,5 Millionen Euro veranschlagt. Die Einsendeschluß-Termine für diese Aktivität sind nunmehr der 15. Februar 2000, der 31. Mai 2000, der 1. September 2000, der 1. Februar 2001 sowie der 1. Februar 2002. Bieter werden darauf hingewiesen, den offiziellen Ausschreibungstext im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften hinzuzuziehen.