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Inhalt archiviert am 2022-12-07

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Kommission ergreift juristische Schritte gegen sechs Mitgliedstaaten

Die Europäische Kommission hat förmliche Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien, Frankreich, Italien, die Niederlande, Österreich und Finnland eingeleitet, weil sie eine Telekommunikationsrichtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben. Die Numerierungsrichtlinie, die 1998...

Die Europäische Kommission hat förmliche Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien, Frankreich, Italien, die Niederlande, Österreich und Finnland eingeleitet, weil sie eine Telekommunikationsrichtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben. Die Numerierungsrichtlinie, die 1998 verabschiedet wurde, fordert von den Mitgliedstaaten, ihren Telekommunikationsmarkt weiter zu liberalisieren. Gemäß der Richtlinie mußten die Telefonkunden spätestens seit dem 1. Januar 2000 die Möglichkeit haben, verschiedene Betreiber auszuwählen, ohne vorher eine Kennzahl wählen zu müssen, und im Festnetz und ISDN-Netz ihre Rufnummer zu behalten, wenn sie den Betreiber wechseln. Die Frist gilt nicht für bestimmte Mitgliedstaaten, denen eine zusätzliche Übergangsfrist für die Liberalisierung ihres Telekommunikationsmarktes eingeräumt wurde. Laut einer Erklärung der Kommission sind sowohl die Betreibervorauswahl als auch die Übertragbarkeit von Rufnummern für den Telekommunikationsmarkt wichtig, um Markteintrittshindernisse für neue Anbieter zu beseitigen.