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Programm zur Förderung der Energieeffizienz angenommen

Eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet die Implementierung des SAVE-Programms zur Förderung der rationellen Nutzung von Energieressourcen. Die Ziele des SAVE-Programms sind: - Förderung der Energieeffizienzmaßnahmen in allen Bereichen; - Förd...

Eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet die Implementierung des SAVE-Programms zur Förderung der rationellen Nutzung von Energieressourcen. Die Ziele des SAVE-Programms sind: - Förderung der Energieeffizienzmaßnahmen in allen Bereichen; - Förderung der Investitionen mit dem Ziel der Energieeinsparung seitens privater und öffentlicher Verbraucher sowie der Industrie; - Schaffung der Voraussetzungen für eine Verbesserung der Energieintensität des Endverbrauchs. Die folgenden Maßnahmen werden unter dem SAVE-Programm finanziert: - Studien und andere damit zusammenhängende Aktionen, die der Verbesserung der Energieeffizienz und der Bewertung der Auswirkungen von Gemeinschaftsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz dienen, sowie Studien im Hinblick auf die Auswirkungen der Energiepreisgestaltung auf die Energieeffizienz; - gezielte sektorbezogene Pilotaktionen zur Beschleunigung von Investitionen im Bereich der Energieeffizienz und/oder zur Verbesserung der Energienutzung; - von der Kommission und anderen Körperschaften vorgeschlagene Maßnahmen zur Förderung des Erfahrungsaustauschs innerhalb der Gemeinschaft; - Überwachung der Fortschritte im Bereich der Energieeffizienz in der Gemeinschaft; - spezifische Aktionen zur Verbesserung des Energiemanagements auf regionaler und kommunaler Ebene und zur Förderung eines stärkeren Zusammenhalts zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen den Regionen im Bereich der Energieeffizienz. Für das SAVE-Programm wurde ein Gemeinschaftsbeitrag in Höhe von 66 Millionen Euro zur Verfügung gestellt und die Kommission ist für die finanzielle Abwicklung und Durchführung zuständig. Die Entscheidung tritt am 19. April 2000, 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, in Kraft.