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Kein sofortiges Moratorium in bezug auf antibiotikaresistente GVO

Die Anträge für ein sofortiges Verbot der absichtlichen Freisetzung antibiotikaresistenter genetisch veränderter Organismen (GVO) wurden kürzlich von Mitgliedern des Europäischen Parlamentes abgelehnt. Die MdEP sprachen sich hingegen für ein Verbot des Einsatzes von antibiotik...

Die Anträge für ein sofortiges Verbot der absichtlichen Freisetzung antibiotikaresistenter genetisch veränderter Organismen (GVO) wurden kürzlich von Mitgliedern des Europäischen Parlamentes abgelehnt. Die MdEP sprachen sich hingegen für ein Verbot des Einsatzes von antibiotikaresistenten GVO zu einem verbindlichen Termin im Jahr 2005 aus, statt einer schrittweisen Reduzierung. So lautete eine von mehreren kürzlich von MdEP vorgeschlagenen Änderungen im Zusammenhang mit den Arbeiten an einer gemeinsamen Position des Europäischen Parlamentes und des Rates zu Vorschlägen bezüglich der absichtlichen Freisetzung von GVO in die Umwelt. Unter den anderen verabschiedeten Änderungen gab es eine Aufforderung an die Europäische Kommission zur Vorlage eines Vorschlags bezüglich der Auswirkung der Biotechnologie in der EU. Die MdEP forderten ferner eine intensivere Umweltrisikoeinschätzung sowie eine weitere Änderung und Verdeutlichung der Richtlinie vor dem Hintergrund des Anfang des Jahres erstellten Montrealer Biosicherheitsprotokolls. Zudem wurde ein Änderungsantrag verabschiedet, wonach Drittländer vor der Einfuhr von GVO eine Genehmigung einholen müssen. Andere abgelehnte Änderungsanträge bezogen sich auf Appelle an die für die absichtliche Freisetzung rechtlich haftende Partei, wonach diese für jedwede verursachten Schäden sowie für Maßnahmen zur Verhütung des Gentransfers von GVO auf andere Organismen in der Umwelt zivilrechtlich haftbar gemacht werden kann.

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