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Inhalt archiviert am 2022-12-07

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Tierkrankheiten und Volksgesundheit: Ein besseres System zur Bekämpfung von TSE

In einer Debatte im Rahmen der in dieser Woche in Straßburg stattgefundenen Plenarsitzung des Europäischen Parlaments begrüßten die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Festlegung von Vorschriften zur Verhütung und Bekämpf...

In einer Debatte im Rahmen der in dieser Woche in Straßburg stattgefundenen Plenarsitzung des Europäischen Parlaments begrüßten die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Festlegung von Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien (TSE). Der von der Kommission vorgelegte Vorschlag zielt darauf ab, eine einheitliche Rechtsgrundlage zur Bekämpfung und Verhütung von TSE-Infektionen jeder Art in lebenden Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs, insbesondere BSE und Scrapie, zu schaffen. Die MdEP legten jedoch Änderungsanträge zu diesem Vorschlag vor, über den im Rat und im Europäischen Parlament nach dem Mitentscheidungsverfahren abgestimmt wird. Die MdEP brachten im Laufe der Debatte eine Reihe von Änderungsanträgen ein, darunter einen verbesserten Verbraucherschutz und die Gewährleistung der Beteiligung des Europäischen Parlaments an allen Grundsatzentscheidungen zur Verhütung von TSE-Infektionen. In anderen Änderungsanträgen wurde die systematische Verwendung von Schnelltests für eine verbesserte Diagnose von TSE-Infektionen vorgeschlagen. Einige MdEP forderten als Strategie zur Bekämpfung von BSE die Beseitigung von kompletten Viehbeständen aus der Nahrungskette, falls notwendig, wobei sich die britischen MdEP jedoch weitgehend gegen diese Politik aussprachen und argumentierten, daß die Notwendigkeit zur Schlachtung gesamter Viehbestände wissenschaftlich nicht erwiesen sei und gesunde Tiere nicht geschlachtet werden sollten. Andere MdEP forderten, daß auf EU-Ebene "geographische Gebiete" festgelegt werden, die nicht dem Ermessen der Mitgliedstaaten überlassen sein dürften, sowie noch weitergehende Anforderungen für die Meldepflicht gegenüber der Kommission bei jedem Verdachtsfall oder Nachweis von TSE-Infektionen.

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