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Inhalt archiviert am 2022-12-07

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Aufruf zur Interessenbekundung an einer Mitgliedschaft im Wissenschaftlichen Lenkungsausschuß sowie in acht speziellen wissenschaftlichen Ausschüssen

Da die dreijährige Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des Wissenschaftlichen Lenkungsausschusses und der acht speziellen wissenschaftlichen Ausschüsse in den kommenden Monaten endet, hat die Europäische Kommission einen Aufruf zur Vorstellung neuer Bewerber erlassen. Die Komm...

Da die dreijährige Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des Wissenschaftlichen Lenkungsausschusses und der acht speziellen wissenschaftlichen Ausschüsse in den kommenden Monaten endet, hat die Europäische Kommission einen Aufruf zur Vorstellung neuer Bewerber erlassen. Die Kommission sucht nach hochrangigen, unabhängigen wissenschaftlichen Sachverständigen, die über aktuelle Erfahrungen von Relevanz für den Verbraucherschutz und die Nahrungsmittelsicherheit in einer Reihe unterschiedlicher wissenschaftlicher Disziplinen verfügen. Die potentiellen Bewerber müssen bis spätestens 17. Juni 2000 ihr Interesse an einer Mitgliedschaft im Lenkungsausschuß bekunden; Frist für die Interessenbekundung an einer Mitgliedschaft in den acht speziellen Ausschüssen ist der 1. Juli 2000. Es können sich Wissenschaftler aus EU-Ländern sowie aus Nicht-EU-Ländern bewerben. Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuß und die acht speziellen wissenschaftlichen Ausschüsse wurden 1997 im Rahmen der Maßnahmen bezüglich der BSE-Krise eingerichtet. Ziel war die Stärkung der Unabhängigkeit, Transparenz und hohen Qualität der wissenschaftlichen Beratung, auf deren Grundlage die Entscheidungen der Kommission hinsichtlich des Verbraucherschutzes und der Sicherheit von Nahrungsmitteln getroffen werden. Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuß ist für die allgemeine Koordinierung und multidisziplinäre Fragen zuständig, insbesondere für bovine spongiforme Enzephalopathien (BSE) und transmissible spongiforme Enzephalopathien (TSE). Dieser Ausschuß besteht aus den acht Vorsitzenden der speziellen wissenschaftlichen Ausschüsse sowie aus acht wissenschaftlichen Sachverständigen, die nicht Mitglied eines dieser Ausschüsse sind. Bei den acht speziellen wissenschaftlichen Ausschüssen handelt es sich um: - Wissenschaftlicher Ausschuß "Lebensmittel" - Wissenschaftlicher Ausschuß "Futtermittel" - Wissenschaftlicher Ausschuß "Tiergesundheit und artgerechte Tierhaltung" - Wissenschaftlicher Ausschuß "Veterinärmedizinische Maßnahmen im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit" - Wissenschaftlicher Ausschuß "Pflanzen" - Wissenschaftlicher Ausschuß "Kosmetische Mittel und für den Verbraucher bestimmte Non-Food-Erzeugnisse" - Wissenschaftlicher Ausschuß "Arzneimittel und Medizinprodukte" - Wissenschaftlicher Ausschuß "Toxizität, Ökotoxizität und Umwelt". Neben der Auswahl der Mitglieder für den Wissenschaftlichen Lenkungsausschuß und die acht speziellen wissenschaftlichen Ausschüsse wird eine Liste mit Wissenschaftlern erstellt. Die wissenschaftlichen Sachverständigen auf dieser Liste werden im Falle von Rücktritten, der Ernennung weiterer Mitglieder oder für zusätzliche Gutachten ad hoc herangezogen.