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Inhalt archiviert am 2022-12-07

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Aufnahmebedingungen für ausländische Forscher in Europa

Eine Studie über die Aufnahmebedingungen für ausländische Forscher in Europa ist Thema einer Ausschreibung, die die Generaldirektion Forschung im Rahmen des Programms "Sicherung der internationalen Stellung der Gemeinschaftsforschung" herausgegeben hat. Ziel dieser Studie ist ...

Eine Studie über die Aufnahmebedingungen für ausländische Forscher in Europa ist Thema einer Ausschreibung, die die Generaldirektion Forschung im Rahmen des Programms "Sicherung der internationalen Stellung der Gemeinschaftsforschung" herausgegeben hat. Ziel dieser Studie ist die Erstellung einer nach Gastland (die 15 Mitgliedstaaten und die 17 am Fünften Rahmenprogramm beteiligten Länder) gegliederten Auflistung der materiellen und administrativen Bedingungen für eine Aufnahme von Forschern aus Drittländern. Die betroffenen Länder sind: Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Dänemark, Spanien, Estland, Griechenland, Frankreich, Finnland, Ungarn, Italien, Israel, Irland, Island, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Niederlande, Polen, Portugal, Tschechische Republik, Rumänien, Vereinigtes Königreich, Schweden, Schweiz, Slowakei und Slowenien. Die betroffenen Herkunftsländer sind: Algerien, Argentinien, Australien, Brasilien, Kanada, Chile, China, Südkorea, Ägypten, Vereinigte Staaten, Indonesien, Indien, Japan, Jordanien, Libanon, Malaysia, Marokko, Mexiko, Neuseeland, Palästina, Philippinen, Pakistan, Rußland, Singapur, Südafrika, Syrien, Thailand, Türkei, Taiwan, Tunesien, Ukraine und Venezuela.Weitere Informationen erteilt: Europäische Kommission Generaldirektion Forschung Direktion E "Internationale Stellung" Herr Bellemin SDME 1/131 Rue de la Loi/Wetstraat 200 B- 1049 Brüssel Fax +32-2-2969824