Kommission möchte den öffentlichen Zugang zu Umweltinformationen verbessern
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie über den öffentlichen Zugang zu Umweltinformationen angenommen. "Der Vorschlag soll einen Beitrag zur weiteren Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Umweltfragen und zu einer wirksameren und maßgeblicheren Beteiligung der Bürger und NRO am umweltpolitischen Entscheidungsprozeß leisten", so die Kommission. Die neue Richtlinie gründet auf Erfahrungen mit der Richtlinie über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt von 1990 und soll diese ersetzen. Die Kommission benennt die folgenden Hauptziele des Vorschlags: - die bei der praktischen Anwendung der Richtlinie von 1990 festgestellten Mängel sollen durch Nachbesserung und Weiterentwicklung behoben werden; - die Richtlinie von 1990 soll an die sogenannte "elektronische Revolution" angepaßt werden, um eine Richtlinie "der zweiten Generation" zu schaffen, die den Wandel beim Erzeugen, Erheben, Speichern und Übertragen von Information widerspiegelt; - der Ratifizierung des Übereinkommens der UN-Wirtschaftskommission für Europa über den Zugang zu Gerichten (Übereinkommen von Aarhus) durch die Europäische Gemeinschaft soll durch die Angleichung des Vorschlags an die Bestimmungen des Übereinkommens über den Zugang zu Umweltinformationen der Weg geebnet werden. Bei der Annahme des Vorschlags erklärte die für Umweltfragen zuständige EU-Kommissarin Margot Wallström: "Ein besserer Zugang zu Umweltinformationen ist die Grundvoraussetzung für eine verstärkte Einbeziehung der Bürger und Interessengruppen in umweltpolitische Entscheidungen. Dies ist wichtig, damit auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung verstärkt sachlich begründete und vertretbare Entscheidungen getroffen werden können - und damit die Entscheidungen auch Unterstützung finden."