Verfahren zur Diagnose der vesikulären Schweinekrankheit
Die Kommission hat bestimmte Verfahren zur Auswertung der Ergebnisse von Laboruntersuchungen zur Diagnose der Maul- und Klauenseuche festgelegt, die von den Mitgliedstaaten ab 1. Oktober 2000 eingeführt werden müssen. Die Mitgliedstaaten müssen nun sicherstellen, daß die Bestätigung der vesikulären Schweinekrankheit und ihre Abgrenzung von der Maul- und Klauenseuche nach folgenden Kriterien erfolgt: - Feststellung klinischer Krankheitssymptome; - Nachweis des Virus, Antigens oder Genoms in Epithelgewebe-, Aphthenflüssigkeits- oder Kotproben; - Demonstration einer spezifischen Antikörperreaktion in Serumproben. Die nationalen Diagnoselaboratorien können die Labortests jedoch ändern oder unterschiedliche Testmethoden anwenden, sofern dieselbe Empfindlichkeit und Spezifität gewährleistet ist. Die vollständigen Verfahren, Probenahmeverfahren und Kriterien für die Auswertung können im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften unter der unten genannten Referenznummer nachgelesen werden.