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Bewertungshandbuch 2000 bei CORDIS verfügbar

Die von der Kommission am 14. Juli verabschiedete Version 2000 des Verfahrenshandbuchs für die Bewertung von Vorschlägen für von der Europäischen Gemeinschaft finanzierte Projekte ist nun bei CORDIS verfügbar. Das "Bewertungshandbuch" enthält Leitlinien für die Bewertung von V...

Die von der Kommission am 14. Juli verabschiedete Version 2000 des Verfahrenshandbuchs für die Bewertung von Vorschlägen für von der Europäischen Gemeinschaft finanzierte Projekte ist nun bei CORDIS verfügbar. Das "Bewertungshandbuch" enthält Leitlinien für die Bewertung von Vorschlägen, einschließlich der grundlegenden Verfahren, die von allen Programmen der Fünften Rahmenprogramme der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft beachtet werden. Das Handbuch beschreibt die Verfahren und Regeln, die für alle Programme gelten. Außerdem gibt es für jedes einzelne Programm einen gesonderten Anhang (Anhang H bis N) mit Hinweisen auf alle besonderen Verfahren und Auslegungen der Bewertungskriterien, die Gewichtung der Kriterien und die gegebenenfalls geltenden Schwellenwerte. Die programmbezogenen Anhänge werden regelmäßig aktualisiert; den Antragstellern wird empfohlen, vor Einsendung eines Vorschlags den Anhang für das betreffende Programm einzusehen. Die neue Version enthält mehrere bedeutende Änderungen gegenüber den Hauptverfahren sowie kleinere Korrekturen in den programmbezogenen Anhängen und einige Entwurfsänderungen. Die Bestimmungen des überarbeiteten Handbuchs gelten für alle Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen, die nach dem 14. Juli 2000 veröffentlicht wurden. Ab dem 30. September 2000 werden sie sich auf alle bereits veröffentlichten öffentlichen Ausschreibungen beziehen. Die beiden wichtigsten Änderungen, auf welche die Antragsteller achten sollten, sind folgende: - Die Vorschläge müssen spätestens zu der im Aufruf zur Vorschlagseinreichung angegebenen Frist bei der im Aufruf angegebenen Adresse eingegangen sein. Zuvor wurde eine Frist von zehn Arbeitstagen für die Postzustellung eingeräumt. - Kopien vollständig unterzeichneter Vorschläge werden jetzt akzeptiert. Im Vorschlagsstadium benötigt die Kommission keine Originalunterschriften der Vorschlagspartner und/oder des Vorschlagskoordinators mehr. Weitere Änderungen betreffen bestimmte Teile einiger Programme wie z.B.: - geringfügige Klarstellungen der Verfahren zur Bewertung KMU-spezifischer Maßnahmen (Anhang B und M); - eine Beschreibung des Verfahrens zur Bewertung von Cluster-Projekten unter dem Programm "Lebensqualität" (Anhang H); - Klarstellung der Definition von Vorschlägen in großem Maßstab im Programm "Wettbewerbsorientiertes und nachhaltiges Wachstum" (Anhang J); - Änderungen der Gewichtung und Schwellenwerte für das Teilprogramm "Energie" des Programms "Energie, Umwelt und nachhaltige Entwicklung" (Anhang K); - eine Änderung der Bewertungskriterien für Japan-Stipendien unter dem INCO-Programm (Anhang L); - vier neue Kapitel über Innovationsmaßnahmen in Bereichen, auf die sich 1999 in Aufrufen unter dem Programm "Förderung der Innovation und der Einbeziehung von KMU" nicht bezogen wurde (Anhang M); - Klarstellung der Regeln für die Eignung und den Transfer zwischen Programmen für Marie-Curie-Stipendien unter dem Programm "Ausbau des Potentials an Humanressourcen" (Anhang N). Ferner wurden kleinere formale Verbesserungen betreffend das Konzept des Handbuchs vorgenommen, um mögliche Unklarheiten des Originaltextes zu beseitigen. Das Handbuch liegt derzeit in englischer, französischer und deutscher Sprache vor. Weitere Sprachen werden voraussichtlich folgen.

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