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Inhalt archiviert am 2022-12-07

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Komplementarität bei der Umsetzung des Übereinkommens über die Artenvielfalt

Die Analyse betreffend den Grad der Komplementarität zwischen der Gemeinschaftsstrategie zur Erhaltung der Artenvielfalt und den im Rahmen des Übereinkommens über die Artenvielfalt der Vereinten Nationen von den Mitgliedstaaten ausgearbeiteten nationalen Strategien zur Artenvi...

Die Analyse betreffend den Grad der Komplementarität zwischen der Gemeinschaftsstrategie zur Erhaltung der Artenvielfalt und den im Rahmen des Übereinkommens über die Artenvielfalt der Vereinten Nationen von den Mitgliedstaaten ausgearbeiteten nationalen Strategien zur Artenvielfalt ist Gegenstand einer von der Generaldirektion Umwelt veröffentlichten Ausschreibung. Am 4. Februar 1998 verabschiedete die Kommission eine Gemeinschaftsstrategie zur Erhaltung der Artenvielfalt. Diese Strategie wird durch die Entwicklung spezifischer sektorbezogener Aktionspläne und anderer Maßnahmen umgesetzt. Zur Steigerung der Komplementarität und der Synergien zwischen der Gemeinschaftsstrategie zur Erhaltung der Artenvielfalt und den von den Mitgliedstaaten in ihren nationalen Strategien vorgeschlagenen Maßnahmen verlangt die Kommission eine Überprüfung des Inhalts sowie des Grades der Umsetzung der Strategien und Aktionspläne der Mitgliedstaaten.Weitere Auskünfte erteilt (unter Angabe der Referenz ENV.A.4/ETU/2000/0065): Europäische Kommission Rue de la Loi/Wetstraat 200 B-1049 Brüssel Frau G. Kent - GD ENV.3 (Market Team) Fax +32-2-2994449