Überwachung von neuen Personenkraftwagen auf CO2-Emissionen
In der Europäischen Union zugelassene neue Personenkraftwagen müssen nun auf Kohlendioxid-Emissionen hin überwacht werden. Dieser Schritt folgt auf eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Systems zur Überwachung der durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen in der Gemeinschaft. Dieses Überwachungssystem gilt nur für diejenigen neuen Personenkraftwagen, die erstmalig in der Gemeinschaft zugelassen werden und zuvor nicht anderswo zugelassen waren.