Kommission verabschiedet Weißbuch zur Umwelthaftung
Die Europäische Kommission hat ein Weißbuch zur Umwelthaftung verabschiedet. Dieses Weißbuch soll die Frage klären, wie das Verursacherprinzip am besten angewandt werden kann, um den Zielen der gemeinschaftlichen Umweltpolitik zu dienen. Das Weißbuch ist eine Reaktion auf eine Forderung des Europäischen Parlaments, Vorschläge für einschlägige Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet vorzulegen. In diesem Dokument wird untersucht, wie eine gemeinschaftliche Umwelthaftungsregelung am besten aussehen sollte. Nach Ansicht der Kommission ist eine gemeinschaftliche Rahmenrichtlinie zur Umwelthaftung der beste Weg. "Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben bereits einzelstaatliche Umwelthaftungssysteme eingeführt, die Schäden an Personen und Gütern abdecken, und Gesetze über die Haftung für verunreinigte Standorte (Altlasten) und deren Sanierung verabschiedet. Doch wurde die Haftung für Schäden an der Natur in diesen einzelstaatlichen Systemen bis jetzt noch nicht wirklich berücksichtigt", so die Kommission. Der Umweltschutz, führt die Kommission weiter aus, wurde traditionell als "öffentliche Verantwortung" angesehen. "Von der im Weißbuch vorgeschlagenen Einführung einer Haftung für Schäden an der Natur wird eine Änderung der Einstellung erwartet, so dass Vorbeugung und Vorsorge künftig eine stärkere Rolle spielen dürften."