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Inhalt archiviert am 2022-12-07

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Studie über die Rolle der Patentämter bei der Innovationsförderung

Die Beratung der Kommission bezüglich des Patentsystems in Europa zeigte deutlich, dass den nationalen Patentämtern bei der Innovationsförderung eine große Bedeutung zukommt, zum Beispiel durch die Verbreitung und Förderung der Nutzung von Patentinformationen. Wichtig ist eine...

Die Beratung der Kommission bezüglich des Patentsystems in Europa zeigte deutlich, dass den nationalen Patentämtern bei der Innovationsförderung eine große Bedeutung zukommt, zum Beispiel durch die Verbreitung und Förderung der Nutzung von Patentinformationen. Wichtig ist eine enge Zusammenarbeit der nationalen Patentämter mit KMU-Vertretern, Berufsverbänden, unabhängigen Erfindern und akademischen Institutionen, um sicherzustellen, dass der Bedarf dieser Sektoren in Bezug auf gewerbliche Schutzrechte vollständig erfüllt wird. Ein erstes Ziel der Studie besteht darin, einen klaren und ausführlichen Überblick über die Aktivitäten zur Innovationsförderung zu erhalten, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt von den nationalen Patentämtern in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführt werden, ebenso vom Europäischen Patentamt und den japanischen und US-amerikanischen Patentämtern. In der Studie sollten in Bezug auf jedes der vorgenannten Patentämter vor allem folgende Fragen behandelt werden: i) die Art der momentan durchgeführten Aktivitäten, ii) die Zielstellung dieser Aktivitäten, iii) die Methoden der Förderung und Ausführung dieser Aktivitäten, iv) die gegenwärtige Anzahl und der Anteil der Patentamt-Mitarbeiter, die an diesen Aktivitäten beteiligt sind, v) die Kosten für die Ausführung dieser Aktivitäten sowie die Einnahmen, die durch diese Aktivitäten erzielt werden; dabei ist eine Aufstellung der aktuellen Zahlen anzufertigen und das Verhältnis in Bezug auf die Gesamtausgaben und Gesamteinnahmen des Amtes anzugeben, vi) Feststellung, ob die Ämter mit anderen Organisationen, einschließlich weiterer Patentämter, bei der Förderung oder Ausführung der Aktivitäten in Form von Partnerschaften zusammenarbeiten. Zweitens soll die Wirksamkeit dieser Aktivitäten im Hinblick auf die Erreichung der gesetzten Ziele bewertet werden. Drittens sollen für jeden Mitgliedstaat die Bereiche festgestellt werden, in denen die Bedürfnisse insbesondere der KMU, der privaten Erfinder und der akademischen Institutionen im Hinblick auf patentbezogene Dienstleistungen gegebenenfalls nicht erfüllt werden.Weitere Auskünfte erteilt: Europäische Kommission GD Binnenmarkt Referat E/2 Gewerbliche Schutzrechte Rue de la Loi/Wetstraat 200 B-1049 Brüssel/Brussel Fax: +32-2-299 31 04