Skip to main content
Weiter zur Homepage der Europäischen Kommission (öffnet in neuem Fenster)
Deutsch Deutsch
CORDIS - Forschungsergebnisse der EU
CORDIS

Article Category

Inhalt archiviert am 2022-12-07

Article available in the following languages:

Liikanen weist den Weg zum E-commerce

Die Europäische Kommission könnte ihre sich selbst für Dezember 2000 gesetzte Frist für die Einführung eines neuen Rechtsrahmens zur Förderung der Entwicklung des elektronischen Handels in Europa unterschreiten, so das für Unternehmen und die Informationsgesellschaft zuständig...

Die Europäische Kommission könnte ihre sich selbst für Dezember 2000 gesetzte Frist für die Einführung eines neuen Rechtsrahmens zur Förderung der Entwicklung des elektronischen Handels in Europa unterschreiten, so das für Unternehmen und die Informationsgesellschaft zuständige Kommissionsmitglied Erkki Liikanen. In einer Rede am 19. September in Brüssel auf der Konferenz der "Kangaroo-Gruppe" über die Grenzen im Cyberspace verwies Liikanen erneut auf seine Aussagen auf dem Europäischen IT-Forum 2000 in Monaco in der vergangenen Woche, wo er auf Fortschritte bei der Prüfung der Politik der EU auf dem Gebiet der Telekommunikation einging. Die Kommission sei dabei, ein Paket aus fünf Richtlinien und einer Verordnung vorzubereiten, das drei Hauptziele verfolgt, so Liikanen. Sein erstes Ziel sei die Verwirklichung eines Rechtsrahmens, der so flexibel ist, dass zukünftige Neuerungen durch technische Entwicklungen berücksichtigt werden können und der faire Wettbewerb zwischen den bestehenden Anbietern und neuen Wettbewerbsteilnehmern gewahrt wird. Das zweite Ziel sei die Förderung der Verbreitung des Internet, sodass alle Bürger Europas es über das immer größere Angebot an Zugangstechniken nützen können. Das größte Hindernis hierfür seien die hohen Kosten für Internetverbindungen aufgrund des zu geringen Wettbewerbs unter den lokalen Kommunikationsnetzen. Die Kommission beabsichtigt, diesen Missstand durch eine Verordnung über die Entbündelung der Ortsanschlussleitung zu beseitigen, die dem Europäischen Parlament und dem Rat Ende des Jahres vorgelegt werden soll. Der dritte Bestandteil seien Maßnahmen im Hinblick auf die Wahrung der Rechte der Nutzer und die Gewährleistung geeigneter Standards zum Schutz der Privatsphäre und zum Datenschutz. Zu den Vorschlägen zählten ferner Maßnahmen zur Einschränkung der "Cyber-Kriminalität" durch eine bessere Koordination der Tätigkeiten der Vollstreckungsbehörden auf europäischer und internationaler Ebene. Bei allen Handlungen sei die Europäische Kommission bestrebt, durch möglichst wenige gemeinsame Regeln den elektronischen Handel zu fördern und nicht einzuschränken, so Liikanen. Die Kommission sei im Übrigen sehr gut in der Zeit, was die Vorbereitung des im eEurope-Aktionsplan vorgesehenen neuen Rechtsrahmens anbelangt, der Ende 2000 vorliegen soll. Richtlinien zu elektronischen Signaturen, rechtliche Aspekte des E-commerce und des Handels mit Verschlüsselungsprogrammen seien bereits verabschiedet und stünden vor ihrer Umsetzung in den Mitgliedstaaten; gleichzeitig sei eine Urheberrecht-Richtlinie in Vorbereitung. Parallel dazu liefen Gespräche mit der Internet-Branche und anderen interessierten Kreisen über ein sogenanntes "alternatives Schlichtungsverfahren" als Methode zur Lösung internationaler Streitigkeiten und Grundlage eines neuen, auf der Selbstregulierung durch die Branche basierenden Systems.

Mein Booklet 0 0