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Inhalt archiviert am 2022-12-07

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Fernüberwachung von Subventionen für Ackerland und Futtermittelanbaufläche

Für November diesen Jahres wurde eine Ausschreibung für die Fernüberwachung von Subventionen für Ackerland und Futtermittelanbaufläche angekündigt. Im Rahmen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems für bestimmte Gemeinschaftsbeihilfeprogramme hat die Europäische Komm...

Für November diesen Jahres wurde eine Ausschreibung für die Fernüberwachung von Subventionen für Ackerland und Futtermittelanbaufläche angekündigt. Im Rahmen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems für bestimmte Gemeinschaftsbeihilfeprogramme hat die Europäische Kommission dem Einsatz der Fernüberwachung zugestimmt, um die Beihilfeanträge für Ackerland und Futtermittelanbaufläche zu überprüfen. Die Mitgliedstaaten nehmen Fremdfirmen in Anspruch, um mittels Fernerkundung die Beihilfeanträge zu überprüfen, die jährlich von den Landwirten gestellt werden. Je nach Mitgliedstaat werden Satellitenaufnahmen und/oder Luftaufnahmen verwendet. Der ausgewählte Auftragnehmer erhält von dem jeweiligen Mitgliedstaat stichprobenartig eine Akte zur Überprüfung. Der Auftragnehmer muß diese Beihilfeanträge mit den Bildern der Luftaufnahmen vergleichen und die Ergebnisse je Akte an die zuständige Behörde in dem Mitgliedstaat weiterleiten. Die Satellitenaufnahmen werden von der Kommission beschafft und den Auftragnehmern übergeben.