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Inhalt archiviert am 2022-12-07

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WSA unterstützt den Vorschlag der Kommission zur Ortsanschlussleitung

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) der EU unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission für einen uneingeschränkten Zugang zur Ortsanschlussleitung. Als "Ortsanschlussleitung" bezeichnet man die Fernsprechleitung zwischen dem Wohn- oder Geschäftsgebäude des Kun...

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) der EU unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission für einen uneingeschränkten Zugang zur Ortsanschlussleitung. Als "Ortsanschlussleitung" bezeichnet man die Fernsprechleitung zwischen dem Wohn- oder Geschäftsgebäude des Kunden und dem Ortsnetz. Dieser Vorschlag wird den neuen Anbietern auf dem Telekommunikationsmarkt die Möglichkeit eröffnen, allen Festnetz-Kunden Internet-Zugänge anzubieten. Die Ortsanschlussleitung stand in letzter Zeit im Mittelpunkt der Beziehungen zwischen den ehemaligen Monopolisten und neuen Anbietern, die einen Zugang zur "letzten Meile" des Fernsprechnetzes verlangen, um ihre neuen Dienstleistungen anbieten zu können. Der WSA begrüßt die für bestimmte Anbieter bestehende Verpflichtung zur Erfüllung der Anforderungen hinsichtlich des vollen oder gemeinsamen Zugangs zur Ortsanschlussleitung. Das Konzept des "gemeinsamen Zugangs" bedeutet, dass dem alten Betreiber weiterhin das gesamte Sprachtelefonie-Frequenzspektrum zur Verfügung steht, während neue Wettbewerbsteilnehmer nur die nicht zur Sprachübertragung vorgesehenen Frequenzen nutzen dürfen. Der Ausschuss schließt sich dem Vorschlag der Kommission an, wonach benannte Anbieter verpflichtet werden sollten, ein Referenzangebot für den Zugang zur Ortsanschlussleitung zu machen. Er unterstreicht jedoch, dass die Gestaltung der Preise für den Zugang zur Ortsanschlussleitung dem Netzbetreiber, der seine Netze ganz oder teilweise zur Verfügung stellt, einen entsprechenden Ertrag sichern müsse. Der Entwurf der Verordnung soll auf der Ratstagung "Telekommunikation" am 4. Dezember verabschiedet werden.